Betriebsleiter, Betriebsaufseher und verantwortliche Markscheider

Nach dem Mineralrohstoffgesetz sind für jeden Bergbaubetrieb eine Betriebsleiterin/ein Betriebsleiter und eine verantwortliche Markscheiderin/ein verantwortlicher Markscheider, in einigen Fällen auch eine Betriebsaufseherin/ein Betriebsaufseher zu bestellen.

Weitere Informationen zu diesen verantwortlichen Personen finden Sie hier:

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung IV/6 Bergbau - Technik und Sicherheit, Telefon: 01/514 33-506542, E-Mail: Post.VI-6@bmf.gv.at.

Rechtliche Grundlagen:

Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017 (VPB-V 2017)