Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - VRV 2015

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden.

VRV 2015 

Aufgrund der 2. Novelle zur VRV 2015, BGBl. II Nr. 93/2023, kundgemacht am 13. April 2023 und der 3. Novelle zur VRV 2015, BGBl. II Nr. 316/2023, kundgemacht am 27. Oktober 2023, werden nachstehend die für das Finanzjahr 2023 und die ab dem Finanzjahr 2024 bzw. (im Falle eines Doppelbudgets 2023/2024) ab dem Finanzjahr 2025 anzuwendenden Rechtsgrundlagen der VRV 2015 zum Download bereitgestellt: