Basispreise für das Grundstücksrasterverfahren
Stand: 11. April 2017
Unter Berücksichtigung von § 24 Abs. 4 VRV 2015 kann gemäß § 39 VRV 2015 die Grundstücksbewertung mittels des Grundstücksrasterverfahrens vorgenommen werden. Für die Anwendung des Grundstücksrasterverfahrens sind die Flächen der Grundstücke zu Basispreisen zu bewerten. Das BMF hat diese Basispreise, die auch Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz des Bundes waren, aktualisiert.
Die Liste der Basispreise (pro Gemeinde ist jeweils ein Basispreis/m² für unbebaute Grundstücke und ein Basispreis/m² für landwirtschaftliche Nutzflächen angegeben) finden Sie nachstehend in einer excel- und pdf-Version.
Weiterführende Erläuterungen zur Methodik und Berechnung der Basispreise, Rechtsgrundlagen und erste FAQs können dem Dokument „Erläuterungen Basispreise“ entnommen werden. Dieses Dokument wird bei Bedarf um häufig gestellte Fragen aktualisiert.