Übersiedlung aus einem EU-Staat
Bei der Übersiedlung aus einem EU-Staat brauchen Sie für das Übersiedlungsgut grundsätzlich weder Steuern zu bezahlen noch besondere Formalitäten zu beachten.
Vor der erstmaligen Zulassung Ihres Kfz zum Verkehr im Inland müssen Sie jedoch die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt entrichten.