Verbote und Beschränkungen

Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze sind alle Vorschriften, die das Verbringen von Waren über die Zollgrenze der Europäischen Union bzw. über die Bundesgrenze verbieten oder beschränken.

Die Waren unterliegen der zollamtlichen Überwachung, wenn Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Besitzes oder der Verbringung (Beförderung) bestehen.

Die Zollbehörden und Zollorgane haben diese zu beachten und an deren Vollziehung mitzuwirken.

In bestimmten Fällen können Verbote als absolute Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote erlassen werden. Im Regelfall besteht die Umsetzung der Verbote und Beschränkungen darin, dass zur Überführung in ein Zollverfahren bestimmte Unterlagen erforderlich sind. Solche Unterlagen sind beispielsweise Bewilligungen, Bescheinigungen, Zeugnisse, Bestätigungen einer Behörde oder eines Organes über die Erfüllung bestimmter Anforderungen und dergleichen. Es bestehen aber auch Beschränkungen in anderer Form, beispielsweise die Prüfung einer vorgeschriebenen Kennzeichnung oder die Kontrolle der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union. Teilweise bestehen für eine Ware auch mehrere Verbote oder Beschränkungen, die nebeneinander zur Anwendung kommen.

Übersicht über die Verbote und Beschränkungen

  • Schutz der menschlichen Gesundheit: wie Regelungen über Lebensmittel, Wein, Arzneiwaren, Suchtmittel, Drogenausgangsstoffe, biologische Landwirtschaft und Gentechnik;
  • Schutz der Tier- und Pflanzenwelt: Tierseuchenrecht, Artenschutz, Tierschutzrecht, Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, Vermarktungsnormen, Saatgutverkehr, IUU-Fischerei (illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei), invasive gebietsfremde Arten und dergleichen;
  • Schutz des gewerblichen oder geistigen Eigentums (Produktpiraterie), Marktüberwachung und Punzierung;
  • Schutz des Kulturgutes: Einfuhrbeschränkungen und Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgüter;
  • Schutz der inneren und äußeren Sicherheit des Staates: Regelungen über Kriegsmaterial, andere Waffen, Sprengmittel, pyrotechnische Gegenstände; Schriften, Ton- oder Bildträger und Abbildungen oder Darstellungen mit sittengefährdendem Inhalt;
  • Schutz der Umwelt: Regelungen über den Transport von Abfällen, über den Schutz der Ozonschicht, über die Ausfuhr gefährlicher Chemikalien und - ab 1. Oktober 2023 - zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM).

Eine Liste der in der Findok verfügbaren Richtlinien finden Sie hier. Die Kurzbezeichnungen der Arbeitsrichtlinien zum Thema Verbote und Beschränkungen beginnen mit "VB" (z.B. VB-0200).

Für Fragen zu den angeführten Bereichen oder sonstigen Zollthemen stehen Ihnen die jeweils zuständigen Competence Center gerne zur Verfügung.