Welche Waren müssen beim Zoll deklariert werden?

Beim Passieren des Zolls müssen Sie bestimmte Waren deklarieren und eine Zollanmeldung abgeben.

Für folgende Waren müssen Sie eine Zollanmeldung abgeben

  • nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren
  • außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel und die Freigrenze für andere Waren übersteigen
  • Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen

Wann muss man den Rotkanal benützen?

Wenn bei der Zollstelle Rot- und Grünkanal eingerichtet sind, müssen Sie mit solchen Waren zwecks Zollanmeldung den Rotkanal benützen. Hat eine Zollstelle keine getrennten Kontrollausgänge, deklarieren Sie diese Waren spontan von sich aus. Wenn Sie keine anzumeldenden Waren mitführen, können Sie den Grünkanal benützen.

Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, sämtliche Waren zu deklarieren; Abgabenbefreiungen werden jedenfalls auch dann berücksichtigt. Falls Sie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat auch Waren mitführen, die Sie in einem EU-Staat erworben haben, halten Sie gegebenenfalls die Einkaufsbelege bereit, damit Sie die Waren nicht verzollen oder nochmals versteuern müssen.

Hinweis

Auch wenn Sie diese Waren in einen anderen EU-Staat mitnehmen wollen, müssen Sie sie bereits bei Eintritt in das EU-Zollgebiet beim Zoll deklarieren.

Reiseausrüstung

Die Ausrüstung, die Sie als Reisender mit EU-Wohnsitz bereits bei der Ausreise in einen Nicht-EU-Staat mitführen, dürfen Sie in Ihrem Reisegepäck binnen drei Jahren abgabenfrei wieder in die EU einführen. Diese Waren dürfen jedoch im Ausland nicht verändert werden.

Tipp

Nehmen Sie bei gebrauchten Waren, die neuwertig aussehen (zB Fotoausrüstung), auch die Einkaufsbelege auf die Reise mit, damit es bei der Rückreise im Hinblick auf die Herkunft der Waren keine Zweifel geben kann.

Als Reisender mit Nicht-EU-Wohnsitz dürfen Sie die Ihrem Reisebedarf dienende Ausrüstung bei der Einreise ebenso abgabenfrei für die Dauer Ihres Aufenthaltes in der EU verwenden. Eine Weitergabe dieser Gegenstände ist jedoch unzulässig. Wenn sich darunter sehr wertvolle Gebrauchsgegenstände (zB mehrere Paar Ski, Computer) befinden, kann die Zollstelle zur Überwachung der Wiederausfuhr eine Zollanmeldung bei der Einreise verlangen.

Zollanmeldung bei Bahnreisen

Wenn Sie im Schlaf- oder Liegewagen fahren, brauchen Sie nur das Formular auszufüllen, das Ihnen der Schaffner gibt. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie an der Grenze geweckt werden und Ihr Gepäck überprüft wird.

Wenn Sie den Auto-Reisezug benützen, lassen Sie keine über die Reiseausrüstung hinausgehenden Waren im Auto. Der Zollbeamte kann Ihr Auto aus technischen Gründen erst am Bestimmungsbahnhof kontrollieren.

Für aufgegebenes Reisegepäck erhalten Sie bei der Gepäckaufgabe ein Zollformular, das wichtige Hinweise enthält. Die Bahn erledigt dann die weiteren Zollformalitäten für Sie.