Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse
Für solche tierischen Erzeugnisse bestehen auch im Reiseverkehr Mengenbegrenzungen.
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse sowie andere tierische Erzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) einer amtlichen Kontrolle zur Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.
Im Dokument Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch (PDF, 597 KB) sind jene Mengen angeführt, bis zu denen es im Reiseverkehr und bei einer Einfuhr für den persönlichen Verbrauch keiner amtlichen Kontrolle bedarf. Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich, bei denen die amtliche Kontrolle durchgeführt wird.
Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig – Einfuhrverbote verhängt werden.
Achtung
Unweit der österreichischen Grenzen wurden Krankheitsfälle Afrikanischer Schweinepest verzeichnet. Die Tierseuche bedroht Tiere und Wirtschaft gleichermaßen. Der österreichische Zoll führt daher noch intensivere Kontrollen durch.
- Bringen Sie kein Fleisch und keine Fleischerzeugnisse, insbesondere keine Lebensmittel aus Schweine- und Wildschweinfleisch, aus privater Produktion und Hausschlachtung mit nach Österreich!
- Werfen Sie Essensreste nicht unachtsam weg!
- Kaufen Sie Ihre Lebensmittel im geprüften, österreichischen Einzelhandel oder bei kontrollierten Ab-Hof-Verkäufern!
Helfen Sie mit, das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Österreich zu verringern!
Achten Sie auch auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen!