Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut

Anlässlich der Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut sind bestimmte Beschränkungen zu beachten.

Bestimmte Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen oder Saatgut benötigen bei der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) aus einem Nicht-EU-Staat ein Pflanzengesundheitszeugnis und unterliegen einer amtlichen Kontrolle zur Verhinderung der Einschleppung von Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten. 

Solche kontrollpflichtigen Waren sind beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst (Bundesamt für Ernährungssicherheit) zur phytosanitären Einfuhrkontrolle anzumelden. Die Anmeldung muss über die EU-Datenbank TRACES NT zumindest einen Arbeitstag vor der Ankunft in Österreich erfolgen. Bei verspäteter Anmeldung ist die Ware bis zur Durchführung der Einfuhrkontrolle unter zollamtlicher Aufsicht einzulagern. Das Risiko für die Lebensfähigkeit und Qualität der Ware trägt der Einführer.

Für die phytosanitäre Einfuhrkontrolle werden vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst Gebühren gemäß dem geltenden Pflanzenschutzgebührentarif verrechnet.

Im Falle, dass kein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis vorgelegt werden kann oder die stichprobenartige Überprüfung einen Befall mit einem Unionsquarantäneschädling ergibt, wird die Ware zur Einfuhr nicht zugelassen und muss auf Kosten des Reisenden einer schadlosen Vernichtung zugeführt werden.

Im Reiseverkehr benötigen folgende Waren kein Pflanzengesundheitszeugnis und unterliegen auch nicht der amtlichen Kontrolle:

  • Früchte von Bananen, Datteln, Ananas und Durian sowie Kokosnüsse aus allen Nicht-EU-Staaten.
  • Pflanzen (einschließlich zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen), Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen oder Saatgut aus der Schweiz, aus Liechtenstein und aus Nordirland.

Für detaillierte Einfuhrbestimmungen oder bei Fragen kontaktieren Sie bitte:

Bundesamt für Ernährungssicherheit
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Tel.: 050 555 - 33302 oder - 33317
E-Mail: pflanzenschutzdienst@baes.gv.at

Poster Pflanzen, Pflanzenteile, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut
Poster „Bringen Sie keine Pflanzenschädlinge oder –krankheiten in die Europäische Union“

Sofern für die Waren ein Pflanzengesundheitszeugnis und eine amtliche Kontrolle erforderlich ist, ist die Einreise nur bei jenen Zollstellen möglich, bei denen ein solcher Dienst eingerichtet ist (in Österreich nur bei den Flughäfen Wien, Graz und Linz). Diese Waren müssen bei der Einreise immer unaufgefordert beim Zollamt unter Vorlage dieses Zeugnisses zur Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen angemeldet werden. Auf diesen Flughäfen darf daher nicht der sog. „Grünkanal“ (speziell ausgewiesener Ausgang für Reisende, die keine zu deklarierenden Waren einführen) verwendet werden, sondern es muss immer der sog. „Rotkanal“ (speziell ausgewiesener Ausgang für Reisende, die zu deklarierende Waren einführen) benützt werden. Die Nichtbeachtung dieser Stellungspflicht kann abgaben- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!

Über die anderen österreichischen Flughäfen (Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt) ist die Einreise mit Waren, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis und eine amtliche Kontrolle erforderlich ist, nicht zulässig.

Siehe dazu auch die vom Bundesamt für Ernährungssicherheit herausgegebenen Informationen.

Hinweis

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln, die französischen überseeischen Departments (Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthelémy und St. Martin) sowie Ceuta und Melilla phytosanitär als Nicht-EU-Staat gelten.

Achten Sie auch auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen!

Invasive gebietsfremde Arten

Bestimmte Pflanzen sowie fortpflanzungsfähige Teile solcher Pflanzen (Samen, bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen) können auch deshalb einem Einfuhrverbot unterliegen, weil es sich um invasive gebietsfremde Arten handelt.

Gebietsfremd ist eine Art, die aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet heraus in die EU eingebracht wurde und hier auch überleben und sich anschließend fortpflanzen kann. Invasiv ist eine gebietsfremde Art, wenn deren Einbringung oder Ausbreitung die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährdet oder nachteilig beeinflusst. Außerdem können invasive gebietsfremde Arten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft haben.

Deshalb wurde die Einfuhr von bestimmten Pflanzen sowie von deren fortpflanzungsfähigen Teilen in die EU verboten. Details und weiterführende Informationen siehe unter https://www.neobiota-austria.at/.