FAQ Portal Zoll/CDA

Allgemeines zum Portal Zoll

Das Portal Zoll ist der Zugang bzw. der Einstieg in die Anwendung Customs Decisions Austria (CDA) für alle Wirtschaftsbeteiligten (juristische und natürliche Personen).

Ja, das Benutzerhandbuch für das Portal Zoll/CDA finden Sie hier (PDF, 2 MB).

CDA ist die Abkürzung für Customs Decisions Austria und umfasst sowohl das Portal Zoll, welches als Zugang für Wirtschaftsbeteiligte dient, als auch das Management System der österreichischen Zollbehörde zur Antragsannahme sowie dem Treffen und Verwalten von Entscheidungen.

Um als juristische Person oder Einzelunternehmen auf das Portal Zoll zugreifen zu können, ist eine erstmalige Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) notwendig. Als natürliche Person haben Sie via FinanzOnline Zugriff. Für den erstmaligen Einstieg in FinanzOnline ist ebenfalls eine Registrierung notwendig, sofern man keine ID Austria (vormals Handy-Signatur) besitzt.

Anwendungshilfe für natürliche Personen die Portal Zoll via FinanzOnline nutzen möchten (PDF, 95 KB)

FAQs zur Registrierung und Benutzerverwaltung im USP

Die Anmeldung bzw. der Einstieg für Einzelunternehmen in das Portal Zoll erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP).

Um sich als nichtösterreichisches Unternehmen im USP zu registrieren, wenden Sie sich bitte an das

Competence Center Kundenadministration (CC-K)

E-Mail:                          cc-kundenadministration@bmf.gv.at  
Telefon:                        +43 50233 737
Fax.:                               +43 50233 5963052
Erreichbarkeit:           Mo-Do 07.30-15.30 Uhr
                                         Fr 07.30-13.30 Uhr

Bevor Sie mit dem Competence Center Kundenadministration (CC-K) in Kontakt treten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Prozessbeschreibung für nichtösterreichische Unternehmen (PDF, 261 KB)

Competence Center Kundenadministration (CC-K)

E-Mail:                          cc-kundenadministration@bmf.gv.at  
Telefon:                        +43 50233 737
Fax.:                               +43 50233 5963052
Erreichbarkeit:           Mo-Do 07.30-15.30 Uhr
                                         Fr 07.30-13.30 Uhr

Um die rasche Behebung eines Fehlers zu gewährleisten, verwenden Sie bitte dieses Formular (Word, 18 KB) und senden es per E-Mail an cc-kundenadministration@bmf.gv.at   

Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Zollstelle.

Erste Anlaufstelle für Fragen zum Unternehmensserviceportal (USP):

USP Service Center

E-Mail:                           info@usp.gv.at
Telefon:                        +43 50 233 733
Erreichbarkeit:           Mo-Do 08.00-16.00 Uhr
                                         Fr 08.00-14.30 Uhr

Ja, Sie können Lernvideos mit folgendem Link aufrufen, über den Sie auf Youtube weitergeleitet werden.

Ja, das zentrale Trader Portal der EU darf genutzt werden. Sie finden dies im Unternehmensserviceportal (USP) als Anwendung “Portal für EU-Unternehmen-Verwaltungssyst. f. Zollentscheidungen”. Eine Antragstellung über diese Anwendung wird jedoch nicht empfohlen, da hierbei nicht der volle Funktionsumfang des Portal Zoll und somit von Customs Decisions Austria (CDA) genutzt werden kann. Ein Wechsel zwischen den Anwendungen innerhalb des Entscheidungsprozesses ist nicht möglich.

Arbeitsschritte Unternehmensserviceportal (USP)

Im Falle, dass Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Zugriff auf das Portal Zoll erhalten sollen, sind diese Mitarbeiterverhältnisse (Benutzerkonten) in der „USP Administration“ anzulegen. Bitte beachten Sie, dass jedes Benutzerkonto personifiziert werden muss.

Nachdem Sie für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter ein Benutzerkonto angelegt haben, müssen Sie dieser bzw. diesem zumindest auch eine Rolle als Wirtschaftsbeteiligter zuordnen. Folgen Sie dazu dieser Anwendungshilfe:

Anwendungshilfe zur Einrichtung der Berechtigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im USP für Unternehmen, die sich nicht vertreten lassen (PDF, 372 KB)

Um für das vertretene Unternehmen zollrechtliche Entscheidungen zu beantragen, müssen Sie für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter Zollvertreterrollen einrichten. Folgen Sie dazu dieser Anwendungshilfe:

Anwendungshilfe zur Einrichtung der Zollvertreter-Berechtigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmensserviceportal (USP) für Unternehmen, die eine Klientin bzw. einen Klienten vertreten (PDF, 400 KB)

Zollvertreterrollen stehen nur zur Verfügung, wenn ein eingetragenes Vertretungsverhältnis besteht.

Ja, als Wirtschaftstreuhänderin und Wirtschaftstreuhänder, Notarin und Notar oder Rechtsanwältin und Rechtsanwalt können Sie aktiv im USP Vertretungsmanagement ein Vertretungsverhältnis für eine juristische Person oder natürliche Person als Klientin bzw. Klient eintragen.

Anwendungshilfe zur Einrichtung einer Klientin bzw. eines Klienten über das Vertretungsmanagement im Unternehmensserviceportal (USP) (PDF, 849 KB)

Ja, diese Möglichkeit besteht für die Entscheidungsarten Erlass und Erstattung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (REM/REP). Folgen Sie dazu dieser Anwendungshilfe

Anwendungshilfe zur Einrichtung einer Klientin bzw. eines Klienten über das Vertretungsmanagement im Unternehmensserviceportal (USP) (PDF, 849 KB)

Ja, dazu benötigt die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter eine Rolle als Wirtschaftsbeteiligter und als Zollvertreter. Folgen Sie dazu diesen beiden Anwendungshilfen:

Anwendungshilfe zur Einrichtung der Zollvertreter-Berechtigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmensserviceportal (USP) für Unternehmen, die eine Klientin bzw. einen Klienten vertreten (PDF, 400 KB)

Anwendungshilfe zur Einrichtung der Berechtigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im USP für Unternehmen, die sich nicht vertreten lassen (PDF, 372 KB)

Zollvertreterrollen stehen nur zur Verfügung, wenn ein eingetragenes Vertretungsverhältnis besteht.

Der Einstieg in beide Systeme:

Unternehmensserviceportal (USP) und FinanzOnline (FON) kann mittels ID Austria oder Benutzerkennung erfolgen. Empfohlen wird der Einstieg mittels ID Austria.

Ja, dies ist über das USP Vertretungsmanagement möglich. Sie können aktiv ein Unternehmen als Vertreterin bzw. Vertreter eintragen oder die Eintragung durch Bestätigung einer Anfrage zulassen. Sollten Sie sich durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertreten lassen wollen, kann Sie dieser im USP Vertretungsmanagement als Klientin bzw. Klient eintragen.

Anwendungshilfe zur Einrichtung Vertreterin bzw. Vertreter im USP (PDF, 534 KB)

Ja, durch berufsmäßige Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter, wie Wirtschaftstreuhänderinnen und Wirtschaftstreuhänder, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen Entscheidungsarten.
Ja, in den Entscheidungsarten Erstattung (REP), Erlass (REM) und Grundlagenbescheiden (BDR) durch eine am USP registrierte Vertreterin bzw. durch einen Vertreter. In diesen Fällen ist eine schriftliche Vollmacht für den Antrag erforderlich.

Generelle Vollmachten:

Die Vertreterin oder der Vertreter kann neue Anträge zu jeder Entscheidungsart stellen und durch sie bzw. ihn erwirkte Entscheidungen verwalten und bearbeiten.

Generelle Vollmacht (einschließlich Zugriff auf Anträge anderer Zollvertreter):

Die Vertreterin oder der Vertreter kann neue Anträge zu jeder Entscheidungsart stellen und erwirkte Entscheidungen verwalten und bearbeiten. Zusätzlich kann er auch zuvor erwirkte Entscheidungen (z.B. Entscheidungen vor Vollmachtserteilung) sowie Anträge und Entscheidungen, welche durch andere Vertreterinnen oder Vertreter eingebracht wurden, verwalten und bearbeiten.

Vertretungsvollmacht je Zollentscheidung:

Die Vertreterin bzw. der Vertreter kann neue Anträge zur gewählten Entscheidungsart stellen und erwirkte Entscheidungen verwalten und bearbeiten. Es muss durch die Klientin bzw. den Klienten jede Entscheidungsart angeklickt werden, für die die Vertreterin oder der Vertreter aktiv werden können soll.

Vertretungsvollmacht je Zollentscheidung (einschließlich Zugriff auf Anträge anderer Zollvertreter):

Die Vertreterin bzw. der Vertreter kann neue Anträge zur gewählten Entscheidungsart stellen und erwirkte Entscheidungen verwalten und bearbeiten. Zusätzlich kann er auch zuvor erwirkte Entscheidungen (z.B. Entscheidungen vor Vollmachtserteilung) sowie Anträge und Entscheidungen, welche durch andere Vertreterinnen oder Vertreter eingebracht wurden, verwalten und bearbeiten.

Ja, im USP Vertretungsmanagement können Sie für ihre Vertreterin bzw. ihren Vertreter eine generelle Zustellvollmacht für alle zollrechtlichen Entscheidungen oder eine gesonderte Zustellvollmacht je zollrechtlicher Entscheidungsart erteilen.

Anwendungshilfe zur Einrichtung Vertreterin bzw. Vertreter im USP (PDF, 534 KB)

Ja, als juristische Person, die zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, müssen Sie den Service “MeinPostkorb” (MPK) nutzen. Juristische Personen, die nicht zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, können das Service “MeinPostkorb” (MPK) nutzen. Diese Vorgehensweise wird empfohlen. Natürliche Personen werden über die angegebene E-Mailadresse verständigt.

MeinPostkorb (MPK)

Portal Zoll/Verwandte Themen

Ja, es gibt Änderungen in einigen Datenfeldern. Eine detaillierte Auflistung mit allen Änderungen finden Sie in diesem Dokument (PDF, 768 KB).

 

Als natürliche Person mit Zugang zum Portal Zoll können Sie unter dem Menüpunkt “RIN Verwaltung” eine RIN beantragen sowie eine gültige RIN beenden.

Anwendungshilfe zur Beantragung einer RIN für natürliche Personen (PDF, 214 KB)

Da eine Representative Identification Number (RIN) immer an eine natürliche Person gebunden ist, müssen Sie im USP Vertretungsmanagement ein RIN Verhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und der natürlichen Person einrichten.

Anwendungshilfe zur Einrichtung einer RIN-Vertretung (PDF, 437 KB)

Sie benötigen eine EORI in folgenden Fällen:

  • Um im Portal Zoll alle zollrechtlichen Entscheidungen beantragen zu können
  • Um ein RIN Vertretungsverhältnis einzutragen
  • Um alle zollrechtlichen Entscheidungen vertreten zu lassen
  • Für die Einrichtung eines e-zoll Webservice
  • Für Zollabfertigungen via e-zoll

Eine Anwendungshilfe für die EORI Registierung finden Sie hier (PDF, 2 MB)

Ja, wir empfehlen Ihnen, sich für eine EORI selbst zu registrieren. Sie brauchen sowohl als Klientin bzw. Klient eine EORI, um alle 35 Entscheidungsarten zu beantragen, als auch als Vertreterin bzw. Vertreter, wenn alle 35 Entscheidungen in Vertretung beantragt werden sollen.

Eine Anwendungshilfe für die EORI Registierung finden Sie hier (PDF, 2 MB)

Als Inhaberin bzw. Inhaber einer aufrechten Entscheidung AEX steht Ihnen im Portal Zoll zu Beginn jedes Jahres für die Dauer von zwei Monaten der Menüpunkt “Auskunftsbogen übermitteln” zur Verfügung.

Anwendungshilfe Auskunftsbogen (PDF, 142 KB)

Sie können Dokumente im Antrag, Entscheidungsprozess und Änderungsprozess hochladen bzw. entfernen.

Anwendungshilfe Dokumentenmitnahme für Wirtschaftsbeteiligte (PDF, 140 KB)

 

 

Das Hochladen funktioniert über die Schaltflächen CSV Datei "Datei auswählen" und "CSV Datei importieren". Dafür ist es erforderlich, die entsprechenden Daten in einer CSV-Datei zu erfassen.

Zu Erfassen sind die Felder: 

  • Art des Titels: SON, CRN, Bescheid
  • CRN/MRN
  • Bezugszahl
  • Art der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben
  • Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die zu erstatten sind

Nachfolgend finden Sie eine XLS-Datei mit Mustereintragungen. Wir weisen darauf hin, dass dieses Format genau eingehalten werden muss, damit der Datenupload funktioniert. Außerdem ist zu beachten, dass einzeln über die Schaltfläche "Titel und Abgaben hinzufügen" erfasste MRNs beim CSV-Datei Datenupload überschrieben werden.
Bitte speichern Sie die Datei nach der Befüllung als „.csv“ Datei, ein Upload im Portal Zoll ist nur in diesem Format möglich.

 

Download Vorlage - Import REM_REP inkl. Beispiele (Excel, 25 KB)

 

Sie können den Antrag bis zum Ergehen der Entscheidung zurückziehen. Diese Möglichkeit erstreckt sich auch auf eingebrachte Änderungsanträge zu bestehenden Entscheidungen. 

 

Sie können Entscheidungen jederzeit im Portal Zoll über die Geschäftsfallliste aufrufen und einsehen.

Auf Seite der bzw. des Wirtschaftsbeteiligten können folgende Verwaltungsprozesse gestartet werden:

  • Entscheidung ändern
  • Entscheidung widerrufen
  • Informationen übermitteln

Ja, im Portal Zoll können Sie im Menüpunkt “Meine Geschäftsfallvertretungen” einzelne Geschäftsfälle einer Vertreterin oder einem Vertreter zuordnen bzw. entziehen. Sofern die Eintragungen im USP-Vertretungsmanagement vorhanden sind.

Anwendungshilfe zur Einrichtung Meine Geschäftsvertretungen (PDF, 689 KB)

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