ICS2 - Deployment-Fenster

Inanspruchnahme eines Deployment Fensters für ICS2 Release 3 durch Wirtschaftsbeteiligte

 

Die Inanspruchnahme des Deployment Fensters gilt nicht automatisch für die Wirtschaftsbeteiligten, sondern muss von diesen der Zollbehörde rechtzeitig mitgeteilt werden.

Wirtschaftsbeteiligte, die dieses Deployment Fenster in Anspruch nehmen möchten, haben diesen Umstand der Zollbehörde entsprechend den nachstehenden Ausführungen mitzuteilen:

Die Mitteilung über die Inanspruchnahme eines Deployment Fensters ist per E-Mail an das Customs Competence Center, Triple C Austria zu übermitteln

 

Diese Mitteilung kann als freier Text formuliert sein, welche folgende Informationen zu enthalten hat:

  • Vollständiger Name und Adresse des Wirtschaftsbeteiligten
  • EORI-Nummer des Wirtschaftsbeteiligten
  • Rolle im ICS2-Geschäftsprozess (z.B. Luftfahrtunternehmen, Expressunternehmen, Postbetreiber, Spediteur)
  • Gewünschter Zeitrahmen für das Deployment Fenster – „von Datum“ und „bis Datum“;
  • Datum, an dem der Wirtschaftsbeteiligte plant, mit ICS2 live zu gehen
  • Informationen, ob der jeweilige Wirtschaftsbeteiligte beabsichtigt, Gestellungsmitteilungen in Österreich abzugeben

 

Hinweis:

Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der beabsichtigt, Gestellungsmitteilungen in Österreich abzugeben, muss die nationalen Tests (NT) in Bezug auf diese Gestellungsmitteilungen erfolgreich absolvieren. Bei Abgabe von Gestellungsmitteilungen in Österreich ist zusätzlich der geplante Zeitraum bekanntzugeben, in dem diese nationalen Tests stattfinden sollen. Wirtschaftsbeteiligte erhalten vom Triple C Austria eine Bestätigung des Deployment Fensters bzw. werden diese für eine weitere Abstimmung zum Deployment Fenster vom Triple C Austria kontaktiert.