FAQ Unionszollkodex (UZK) Austrian Customs Clearance System ACCS
Hier finden Sie Informationen zu den künftigen neuen Zollabfertigungsystemen NCTS 5 (Transit), AES (Export) & AIS (Import), welche laufend aktualisiert in Form von FAQ veröffentlicht werden.
NCTS 5 - New Computerised Transit System
Die Abhängigkeiten sind in nationalen Prüfungen festgelegt.
Die Übergangsfrist beginnt mit Produktionsstart und endet nach derzeitigem Stand am 21.01.2025. Definiert ist diese in CL990 „Transitional Date“.
Informationen zu der Roadmap und dem Produktivstart finden Sie hier
Beispiel einer IE056C:
<CC056C xmlns:ns2="http://ncts.dgtaxud.ec">
<messageSender>NTA.AT</messageSender>
<messageRecipient>swp.transit.agent</messageRecipient>
<preparationDateAndTime>2024-02-28T15:19:33</preparationDateAndTime>
<messageIdentification>7811PBP1SG7ZUJ</messageIdentification>
<messageType>CC056C</messageType>
<correlationIdentifier>t2ssd45c0g6t</correlationIdentifier>
<TransitOperation>
<LRN>Herbert_CL_AA_16193185</LRN>
<businessRejectionType>015</businessRejectionType>
<rejectionDateAndTime>2024-02-28T15:19:33</rejectionDateAndTime>
<rejectionCode>12</rejectionCode>
</TransitOperation>
<CustomsOfficeOfDeparture>
<referenceNumber>AT100000</referenceNumber>
</CustomsOfficeOfDeparture>
<HolderOfTheTransitProcedure>
<identificationNumber>AT012345678900</identificationNumber>
<name>Claus Thorup</name>
<Address>
<streetAndNumber>Bildbjergvej 4</streetAndNumber>
<postcode>44149</postcode>
<city>Aarhus</city>
<country>AA</country>
</Address>
</HolderOfTheTransitProcedure>
<FunctionalError>
<errorPointer>/CC015C/HolderOfTheTransitProcedure/Address/country</errorPointer>
<errorCode>12</errorCode>
<errorReason>CL248</errorReason>
<originalAttributeValue>AA</originalAttributeValue>
</FunctionalError>
</CC056C>
Muster für das Versandbegleitdokument und die Liste der Positionen sind in den Anhängen B-02 bis B-05 UZK-DA enthalten.
Dazu gibt es auch Druckvorgaben (Printing Guidelines) der EU-Kommission. Diese finden Sie auch auf der BMF-Homepage bzw. hier (Word, 607 KB).
Bei einer Entladung ohne festgestellter Unstimmigkeiten werden in der Nachricht IE044 nur die Datengruppen
- Extensions
- Transit Operation
- Customs Office of Destination (Actual)
- Trader at Destination
- Unloading Remark
geschickt, wobei in DG "Unloading Remark" folgende Werte verwendet werden:
Conform = 1
Unloading completion = 1
Bei festgestellten Unstimmigkeiten ist die Datengruppe "Consignment" unter Berücksichtigung der EU-Prüfungen G0360, R0054 sowie R0055, welche insbesondere bei der Meldung fehlender Warenpositionen zu berücksichtigen ist, zu übermitteln.
AES - Automated Export System
Solche Fälle kommen in Österreich vor. Die Daten der EXS sind bereits in der Ausfuhranmeldung oder in der Wiederausfuhr-Mitteilung zu machen, da ansonsten die EXS bei der Ausgangszollstelle eingefordert wird und dadurch unnötige Aufenthalte und zusätzliche Kosten verursacht werden. Ausgenommen davon sind: Ausfuhren bzw. Versendung in die Schweiz (CH), nach Liechtenstein (LI), Norwegen (NO), San Marino (SM), Vatikanstaat (VA), Ålandinseln (FI), Athos (GR), Französisch-Guayana (FR), Guadeloupe (FR), Kanarische Inseln (ES), Martinique (FR), Réunion (FR), Helgoland (Deutschland) (DE), Livigno (Italien) (IT), Mayotte (FR)
Die Wiederausfuhrmitteilung (IE570) dient der Information an die Ausgangszollstelle in Fällen, in denen Nicht-Unionswaren unmittelbar aus der vorübergehenden Verwahrung in ein Drittland verbracht werden und für die keine Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Ausgangsanmeldung (EXS) besteht (Art. 274 Abs. 1 UZK).
Eine Veröffentlichung der DDNXA inklusive einer Liste der in AT nicht umgesetzten Szenarien finden Sie auf der BMF-Homepage bzw. hier.
Die Möglichkeit bzw. Verpflichtung zur Abgabe einer rückwirkenden Ausfuhranmeldung wird es geben. In diesem Fall ist als zusätzliche Art der Anmeldung der Code „R“ anzugeben.
Den Prozess wird es weiterhin, wenn auch in geänderter Form, geben. Die Anforderung der Ausfuhrdaten erfolgt über die (nationale) Nachricht CC527C bereits vor Gestellung.
Das künftige Verfahren ist ein papierloses Verfahren. Die EU-Kommission stellt für AES keine Formatvorlagen zur Verfügung. Das künftige ABD könnte jedoch angelehnt an das von der EU-Kommission vorgesehene Fallback ABD durch die Softwarehäuser entwickelt werden. Als Ausgangsvermerk bzw. Ausgangsbestätigung ist ebenfalls kein Dokument vorgesehen und die elektronische Bestätigung des Ausgangs aus dem österreichischen Zollsystem (ACCS) nach Erledigung des Verfahrens im Form der Nachricht IE599 ausreichend.
Eine Formatvorlage könnte das Fallback ABD bieten. Dieses finden Sie hier:
Printing-Guidelines (PDF, 125 KB)
BC-EAD-Form-_SfA_V1.02. (PDF, 42 KB)
BC-EAD LoI Form _SfA_V1.02 (PDF, 40 KB)
Schnittstellen
Technisch können MessageSdr, MessageRcp wie MessageSender und MessageRecipient belegt werden.
Ja, im alten und im neuen Webservice kann der gleiche Operator verwendet werden.
Das zugrundeliegende Produkt wurde für NCTS fertig entwickelt und AES erfährt letzte Anpassungen an österreichische Gegebenheiten. Derzeit wird die Integration in nationale Systeme und Datenbanken durchgeführt. Das bereitgestellte Testsystem unterliegt keinerlei spezifischen Restriktionen, allerdings kann die korrekte Funktion nur nach erfolgreichen Tests durch unsere Expertinnen & Experten garantiert werden. Die Freigabe von Prozessen und Nachrichten erfolgt laufend und wird über die BMF-Homepage bzw. den Newsletter kommuniziert.
Nein, aktuell ist keine „resend-Funktionalität“ implementiert (auch nicht für ICS2 etc. vorhanden).
Dokumente können erst gesendet werden, nachdem sie vom Zollsystem „requested“ wurden (zB.: CCAT060C).
Für NCTS nicht relevant.
Für AES werden die genannten Prozesse derzeit entwickelt. Die Spezifikationen dazu stehen auf der Homepage für AES zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders national umzusetzen ist. Die Spezifikationen werden derzeit erarbeitet.
CSRD2 - Common System/Reference Data 2
Die jeweiligen Codelisten werden im Data Center Zoll (DCZ ) gemäß folgendem Beispiel im xml-Format spezifiziert:
<table name="CL_CCI_ADDITIONALINFORMATION" dcz_name_funktion="CCI_CL239" pk="ID">
Für einige Codetabellen, insbesondere die nationalen Codes betreffend, gibt es Korrelationstabellen, aus denen die alten "e-zoll" Codes und neuen Codes ersichtlich sind. Zu den Dokumentenartencodes ist auch die Information enthalten, in welchen Datengruppen diese zukünftig zu verwenden sind.
NC_26000---AdditionsDeductions_CorrelationTable_20221111.xlsx (Excel, 12 KB)
NC_37000---AdditionalProcedureCode_CorrelationTable_20230803.xlsx (Excel, 26 KB)
NC_49000---AdditionalInformation_CorrelationTable_20231102.xlsx (Excel, 18 KB)
NC_51000---TaxType_CorrelationTable.xlsx (Excel, 9 KB)
NC_66000---MeasurementUnit_CorrelationTable_20230524.xlsx (Excel, 16 KB)
T_20500---DocumentType_CorrelationTable_20240115_incl.-TransportDoc.xlsx (Excel, 78 KB)
Warennummern-Zusatzcodes (TARIC-ZC und nationale ZC) sind nicht in Codelisten sondern im nationalen TARIC, der über das Data Center Zoll verteilt wird, enthalten.
CTW - Customs Trader Webservice
Der neue Testwebservice für das ACCS-Projekt für die Verfahren Import, Export und Transit ist unter folgenden Adressen erreichbar:
WebService Zugang:
Anleitungen
E-Zoll WebService 1.09 (PDF, 399 KB)
CTW-WebService Zugang v1.2 (PDF, 467 KB)
Aufruf über Schnittstellen
• CTW-In-Services: https://txm.portal.at/at.gv.bmf-ef.ctw.in-wb/soap/ezoll
• CTW-Out-Services: https://txm.portal.at/at.gv.bmf-ef.ctw.out-wb/soap/ezoll/out
Das Webservice zur Testumgebung für Wirtschaftsbeteiligte im ACCS ist unter den folgenden Adressen erreichbar:
- CTW-In-Services: https://txm.portal.at/at.gv.bmf-ef.ctw.in-wb/soap/ezoll
- CTW-Out-Services: https://txm.portal.at/at.gv.bmf-ef.ctw.out-wb/soap/ezoll/out
Im Header des Requests ist der Content-Type zwingend auf „text/xml“ zu setzen. Als Testnachricht kann die SOAP Methode <testMessage> genutzt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Dokument (PDF, 467 KB)
SfP - System für Prüfungen
Derzeit werden die nationalen e-zoll Prüfungen an die neuen Systeme sowie an die mit dem UZK einhergehenden Änderungen angepasst. Die Prüfungen werden in gewohnter Form auch über die BMF-Homepage und den BMF-Newsletter kommuniziert.
Eines der Hauptziele ist u.a. die Vermeidung von überlappenden Prüfungen. D.h. nationale Prüfungen, die bereits durch EU-Prüfungen abgedeckt werden, werden nach Möglichkeit nicht übernommen oder angepasst.
Es wird für jedes Verfahren getrennte Prüfungsdokumente geben.
Ist aktuell in Vorbereitung und wird zeitnahe auf der BMF-Homepage kommuniziert.
Die Prüfungen werden in ACCS durchgeführt, wobei zuerst die EU-Prüfungen durchgeführt werden und danach die nationalen Prüfungen.
Grundsätzlich werden EU-Prüfungen nicht als nationale Prüfungen umgesetzt; es kann aber der Fall sein, dass ergänzend zu einer EU-Prüfung eine detailliertere nationale Prüfung definiert wird.
Bei den nationalen Fehlercodes wird nach Verfahren unterschieden (NT**** für NCTS-Fehlercodes, NE**** für AES-Fehlercodes und NI**** für Import-Fehlercodes).
Für die nationalen Fehlercodes wird es - wie dzt. in e-zoll die NC_67000 - eine Fehlercodeliste mit der Fehlerbeschreibung geben. Bei den EU-Prüfungen ist das noch offen, da es zu den EU-Fehlercodes keine Fehlerbeschreibung gibt.
Testsystem
Automatisierte Abläufe können jederzeit getestet werden. Zusätzlich werden unsere Fachexpertinnen & Fachexperten zumindest einmal am Tag verschiedene Aktionen an eingegangenen Zollanmeldungen auslösen. Nach Freigabe der jeweiligen Szenarien bzw. Anwendungsfällen können bestimmte Testabläufe und Zeitpunkte abgestimmt werden, an denen Fachexpertinnen & Fachexperten die entsprechenden Aktionen auslösen.
Eine erste Version des Testsystems steht seit März 2024 für die Software-Hersteller zur Verfügung.
Sonstiges
Fallback-Anmeldungen sind bei Wiederverfügbarkeit des Systems - wie derzeit auch in e-zoll - elektronisch nachzuschicken; die Referenznummer (FRN) der Fallback-Anmeldung ist als Vorpapier mit Code '1FRN' anzugeben.
Der entsprechende Prozess, wie dieser derzeit in der Arbeitsrichtlinien ZK-1580 für das Notfallverfahren beschrieben ist, wird entsprechend angepasst werden.
Fallbackverfahren im NCTS 5:
Die Abwicklung des Fallback (Betriebskontinuitäts)verfahrens im NCTS bleibt unverändert bestehen.
Es gilt weiterhin der Grundsatz:
- Versandverfahren die elektronisch eröffnet wurden, werden auch elektronisch erledigt.
- Versandverfahren, die im Fallbackverfahren papiermäßig eröffnet wurden, werden auch papiermäßig erledigt.
Die geltenden Regelungen und Vorgaben finden sich
- Im Anhang 72-04 UZK-IA
- Im Organsisationshandbuch ZAÖ (OHB ZAÖ), Punkt 4.2.8.3
- In der ZK-2260 Arbeitsrichtlinie Versand, Kapitel 6
- Im Versandverfahrenshandbuch, Teil V – Betriebskontinuitätsverfahren für das Gemeinsame Versandverfahren/Unionsversandverfahren
- Auf der BMF-Homepage Ablauforganisation der elektronischen Zollabfertigung (e-zoll) (bmf.gv.at) (Punkt 1.5)