Gegenstand der Versicherungssteuer
Hier erfahren Sie, was der Versicherungssteuer unterliegt
Besteuert wird die Zahlung des Versicherungsentgeltes für ein durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenes Versicherungsverhältnis. Für die jeweiligen Risiken müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie der Versicherungssteuer unterliegen:
Unbewegliche Sachen
Der Gegenstand befindet sich im Inland (insbesondere Bauwerke und Anlagen).
- Beispiel:
Das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer (natürliche Person) haben ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Österreich. Die versicherte Sache (Jagdhaus) liegt in Deutschland. Es ist keine Versicherungssteuerpflicht in Österreich gegeben.
Fahrzeuge aller Art
Das Fahrzeug muss im Inland zugelassen werden oder ist in ein behördliches Register einzutragen (Ein Fahrzeug ist in Österreich zuzulassen, wenn sich der dauernde Standort des Fahrzeuges in Österreich befindet. Nähere Informationen finden Sie hier).
- Beispiel:
Das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer (XY-GmbH) haben ihren Sitz in Deutschland. Die Zulassungsverpflichtung für ein Fahrzeug der XY-GmbH ist in Österreich gegeben, weil dieses Fahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich hat.
Ein Geschäftsführer der XY-GmbH verfügt über das Fahrzeug und verwendet es von seinem österreichischen Hauptwohnsitz aus, weshalb der dauernde Standort des Fahrzeuges am österreichischen Hauptwohnsitz des Geschäftsführers liegt.
Das Kraftfahrzeug unterliegt demnach in Österreich der Versicherungssteuer.
Versicherung von Reise- oder Ferienrisiken auf Grund eines Versicherungsverhältnisses mit einer Laufzeit von nicht mehr als vier Monaten
Der Versicherungsvertrag kommt im Inland zustande.
Versicherung von anderen als den oben genannten Risiken
Wenn der Versicherungsnehmer
- eine natürliche Person ist, sofern diese bei der jeweiligen Zahlung des Versicherungsentgeltes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, oder
- keine natürliche Person ist, jedoch das Unternehmen, die Betriebsstätte oder die entsprechende Einrichtung, auf die sich das Versicherungsverhältnis bezieht, bei der jeweiligen Zahlung des Versicherungsentgeltes im Inland gelegen ist.
Ein häufiger Anwendungsfall dieser Bestimmung sind Lebensversicherungen:
- Beispiele zur Lebensversicherung
- Das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer (natürliche Person) haben ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Österreich. Versicherungssteuerpflicht ist in Österreich gegeben.
- Das Versicherungsunternehmen hat seinen Sitz in England, der Versicherungsnehmer (natürliche Person) hat seinen Wohnsitz in Österreich. Versicherungssteuerpflicht ist in Österreich gegeben.
- Das Versicherungsunternehmen hat seinen Sitz in Deutschland, der Versicherungsnehmer (natürliche Person) verlegt seinen Wohnsitz von Deutschland nach Österreich. Versicherungssteuerpflicht ist ab dem Zeitpunkt der Verlegung des Wohnsitzes in Österreich gegeben.
- Das Versicherungsunternehmen hat seinen Sitz in Österreich, der Versicherungsnehmer (natürliche Person) hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Es ist keine Versicherungssteuerpflicht in Österreich gegeben.