Schaumwein, Wein und Zwischenerzeugnisse
Auf Schaumweine, z.B. Sekt und Champagner, und nicht schäumende („stille“) Weine wird in Österreich keine besondere Verbrauchsteuer erhoben, allerdings sind aus EU-rechtlichen Gründen Verfahrensbestimmungen, insbesondere für die Beförderung dieser Erzeugnisse, zu beachten.
Zwischenerzeugnisse sind typischerweise Getränke auf Weinbasis, die mit Destillationsalkohol versetzt wurden, z.B. Sherry, Portwein und Likörweine, mit einem Alkoholgehalt bis 22 Prozent vol. Die Zwischenerzeugnissteuer beträgt 80 Euro je Hektoliter.
Für die Herstellung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und/oder unversteuerte Verbringung ist eine Bewilligung beim Zollamt Österreich einzuholen.
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetz über Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke (Biersteuergesetz 2022 – BierStG 2022)
- Schaumwein – Verbrauchsteuerrechtliche Bestimmungen (USP)