Informationen für übermittlungspflichtige Spendenorganisationen

Allgemeine Informationen

Die spendenbegünstigten Organisationen mit fester örtlicher Einrichtung im Inland sind seit 1. Jänner 2017 gesetzlich verpflichtet, die Informationen über die Spenden direkt an das Finanzamt zu übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die Spenderin bzw. der Spender Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der Spendenorganisation korrekt bekannt gegeben hat. Die Übermittlung der Daten kann nur über FinanzOnline erfolgen. Informationen zu diesem Prozess finden Sie in Form von Fragen und Antworten auf dieser Seite.

Fragen und Antworten

Weitere Informationen finden Sie unter

Links

Informationsveranstaltung Spendenorganisationen

Am 7. November 2017 fand eine Informationsveranstaltung für spendenbegünstigte Einrichtungen statt. Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen folgten der Einladung des Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Fundraisingverband, rund 100 waren via Live-Stream mit dabei.

Die Präsentation der vortragenden Experten (PDF, 589 KB) bietet einen Überblick über die Inhalte der Veranstaltung.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020