Transfers an Länder und Gemeinden
Transfers von Bund an Länder und Gemeinden erfolgen in Form von Finanzzuweisungen und Zweckzuschüssen.
Transfers von Bund an Länder und Gemeinden erfolgen in Form von
- Finanzzuweisungen und
- Zweckzuschüssen.
Die höchsten Zweckzuschüsse sind jeweils im Zusammenhang mit der Übertragung von Aufgabenbereichen an die Länder entstanden (zB Wohnbauförderung bis einschließlich 2008: 1.781 Millionen Euro). Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2008 wurden allerdings die meisten Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden in zwei Etappen 2008 und 2009 in Ertragsanteile ohne Zweckbindung umgewandelt. Das Volumen der Transfers ist daher seit dem Jahr 2009 deutlich geringer als zuvor.
Gesamtvolumen (BVA 2024):
an die Länder: rund 4.663 Mio. Euro
an die Gemeinden: rund 1.307 Mio. Euro