Die wichtigsten Änderungen im Finanzausgleich ab 2024

Die Einigung zu einem Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 sieht signifikant höhere Überweisungen des Bundes an die Länder und Gemeinden für Gesundheit und Pflege sowie mittels Zukunftsfonds für die Bereiche Klimaschutz, Kinderbetreuung und Wohnbau vor.

Konkret sind im BVA 2024 iHv. 3,4 Mrd. € und im BFRG 2024-2027 12,9 Mrd. € abgebildet. Darin enthalten sind auch Mittel zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs durch die Sozialversicherung iHv. 300,0 Mio. € jährlich.

Die Verhandlungen in den drei Arbeitsgruppen Gesundheit, Pflege und „Finanzausgleich Kernthemen“ führten zu folgenden Ergebnissen:

Gesundheit:

  • Stärkung des niedergelassenen Bereichs: +300,0 Mio. € pa.
  • Stärkung des spitalsambulanten Bereichs sowie für Strukturreformen: +550,0 Mio. € pa., ab dem Jahr 2025 Valorisierung mit der Inflationsrate (VPI) laut WIFO-Mittelfristprognose +2 Prozentpunkte.
  • Digitalisierung/eHealth (Drittelfinanzierung): +17,0 Mio. € pa.
  • Gesundheitsförderung (Drittelfinanzierung): +20,0 Mio. € pa.
  • Impfen (Drittelfinanzierung): +30,0 Mio. € pa.
  • Medikamente: +3,0 Mio. € pa.

Pflege:

  • Aufstockung des Pflegefonds auf 1,1 Mrd. € im Jahr 2024, Valorisierung ab dem Jahr 2025 mit der Inflationsrate (VPI) laut WIFO-Mittelfristprognose +2 Prozentpunkte.
  • Weiterführung der Vereinbarung betreffend 24-Stunden-Betreuung (inkl. Erhöhung der Fördersätze auf 800 Euro).
  • Weiterführung des Ausgleiches für die Abschaffung des Pflegeregresses in der derzeitigen Höhe.

Finanzausgleich „Kernthemen“:

  • „Zukunftsfonds“: 1,1 Mrd. € pa., Valorisierung ab dem Jahr 2025 mit der Inflationsrate (VPI) laut WIFO-Mittelfristprognose. Mit diesem neuen Instrument wird die Erreichung von quantifizierbaren Zielen in den Bereichen Kinderbetreuung, Wohnen/Sanieren und Umwelt/Klima unterstützt werden.
  • Fortführung der Finanzzuweisung gemäß § 24 FAG 2017 mit einer Erhöhung von 300,0 Mio. € auf 600,0 Mio. €, davon 120,0 Mio. € für den Strukturfonds der Gemeinden (+60,0 Mio. €).
  • Rückzahlbarer Sonder-Vorschuss auf die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2024 iHv. 300,0 Mio. €; Rückzahlung in drei Tranchen à 100,0 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2027.
  • Weitere Mittel aus dem Finanzausgleich iHv. rd. 100,0 Mio. € pa. für diverse weitere Bereiche.