Budgetprovisorium 2020
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Gesetzliches Budgetprovisorium 2020
Von 1. bis 20. Jänner 2020 galt gemäß Art. 51a Abs. 4 B-VG ein automatisches Budgetprovisorium, wonach die Vorgaben des Bundesfinanzgesetzes 2019 auch für 2020 anwendbar waren.
Am 10. Jänner 2020 wurde im Nationalrat das gesetzliche Budgetprovisorium 2020 beschlossen. Dieses wurde am 20. Jänner 2020 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und trat rückwirkend mit Jahresanfang in Kraft:
Der Nationalrat hat am 27. Februar 2020 eine Anpassung des Budgetprovisoriums beschlossen:
- Novelle des gesetzlichen Budgetprovisoriums 2020 (BGBl. I Nr. 10/2020, Artikel 1)
- Gesetzliches Budgetprovisorium 2020 - Anlage Personalplan
Der Nationalrat hat am 15. März 2020 eine weitere Anpassung des Budgetprovisoriums beschlossen:
Der Nationalrat hat am 3. April 2020 eine weitere Anpassung des Budgetprovisoriums beschlossen: