Wiederkehrende Überprüfungen
Mineralrohstoffgesetz (§ 182 Abs. 2 MinroG) in Verbindung mit der Gewerbeordnung 1994 (§ 84 k Abs. 6 GewO 1994) regelt, dass innerhalb von vier Monaten nach einer Vor-Ort-Überprüfung im Internet bekannt zu geben ist, wann diese Überprüfung stattgefunden hat und wo weiterführende Informationen hierzu eingeholt werden können.
Es wird bemerkt, dass hierbei jedoch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren sind.
Hieraus folgt die Veröffentlichung folgender Informationen:
RAG Austria AG, Erdgasspeicherstationen "UGS Puchkirchen PSP I & II" |
Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, abgeschlossen am 29. und 30. November 2021 |
OMV Austria Exploration & Production GmbH, Gasspeicherstation "Schönkirchen-Reyersdorf" |
Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, abgeschlossen am 9. und 16. März 2022 |
RAG Austria AG, Untergrund-Gas-Speicheranlage "Haidach" (Erdgasspeicherstationen "Haidach Speicherstation", "Haidach Außenstation 1", "Haidach Außenstation 2") |
Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Finanzen, abgeschlossen am 23. und 24. August 2023 |
RAG Austria AG, Erdgasspeicherstationen "UGS Nussdorf Nord Speicherstation" und "UGS Nussdorf Süd Speicherstation" |
Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Finanzen, abgeschlossen am 15. und 16. November 2023 |
RAG Austria AG, Erdgaspeicherstationen "UGS Oberkling" und "UGS Pfaffstätt" |
Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Finanzen, abgeschlossen am 3. und 4. April 2024 |
OMV Austria Exploration & Production GmbH, Gasstation "Aderklaa" |
Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Finanzen, abgeschlossen am 11. und 16. September 2024 |
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Weiterführende Information über die überprüften Anlagen können auf der Homepage der betroffenen Unternehmen eingeholt werden.
Weiterführende Informationen