Veröffentlichungspflichten
Die Seveso-III-Richtlinie beschäftigt sich mit der Verhütung und Begrenzung der Auswirkungen von Betriebsunfällen mit bestimmten gefährlichen Stoffen. Die Richtlinie gilt somit nur für Betriebe, in denen eine gewisse Menge dieser Stoffe vorhanden ist. Für derartige Betriebe gelten besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit.
Die Seveso-III-Richtlinie wurde für den österreichischen Bergbau durch mehrere Gesetze und Verordnungen in nationales Recht übernommen. Diese sind:
- Mineralrohstoffgesetz (§ 182 MinroG)
- Gewerbeordnung 1994 (§ 84 b-l, 84 n und 84 o GewO 1994)
- Bergbau-Unfallverordnung 2015
Die Richtlinie sieht u.a. vor, dass wiederkehrende Überprüfungen sowie die Kundmachung von Verfahren zur Bewilligung der Herstellung - oder wesentlichen Änderungen - von Seveso-Betrieben (§ 119 Abs. 9 MinroG) auf der Internetseite der Behörde für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.