Bergbauabfälle nach Artikel 20 RL (2006/21/EG)

Bestandsaufnahme nach Artikel 20 der RL (2006/21/EG) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der RL (2004/35/EG).

Das zuständige Bundesministerium hat in Erfüllung der Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EU nach Artikel 20 der RL (2006/21/EG) im ganzen Bundesgebiet eine Bestandsaufnahme stillgelegter (einschließlich aufgegebener) Abfallentsorgungseinrichtungen, das heißt Anlagen zur Ablagerung von Abfällen aus dem Aufsuchen, Gewinnen und Speichern mineralischer Rohstoffe, die nicht mehr unter bergbehördlicher Aufsicht stehen, durchgeführt.

Diese Bestandsaufnahme erbrachte, dass die Aufbereitungshalde des ehemaligen Kupferkies-Bergbaues Tessenberg, Tirol näher auf die Voraussetzungen des Artikels 20 der RL (2006/21/EG) zu untersuchen ist.

Weitere Vorgangsweise

Die notwendigen Untersuchungen zur Beurteilung, ob die aufgegebene Bergbauabfallentsorgungseinrichtung Tessenberg die Voraussetzungen des Artikels 20 der RL (2006/21/EG) erfüllt, werden derzeit durchgeführt.