Konfliktmineraleverordnung

Die EU-Konfliktmineraleverordnung (VO (EU) 2017/821) dient der Festlegung von Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Einführende von Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erzen sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die EU.

Die Konfliktmineraleverordnung verpflichtet die Importierenden, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu treffen, um die Finanzierung von Konflikten durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel sowie den damit oft einhergehenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bestmöglich zu vermeiden.

Nähere Informationen, die die Verordnung sowie die konkrete Umsetzung in Österreich betreffen, finden Sie bitte hier.