Terminvereinbarungen im Finanzamt Österreich - Sie sparen sich Zeit, wir nehmen uns Zeit
Unter der Telefonnummer 050 233 700 können Termine von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr vereinbart werden. Je nach Tageszeit kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Die Online-Terminbuchung steht Ihnen rund um die Uhr und ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere häufig gestellten Fragen zu den Terminvereinbarungen
Hinweis
Wenn Sie mehrere Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte für jedes einen eigenen Termin! So können wir sicherstellen, dass wir ausreichend Zeit für Sie haben. Um einen Termin zu vereinbaren, wählen Sie bitte aus folgenden Themen.
Tipp: Ausgewählte Themen können Sie auch mittels Videotermin wahrnehmen! Sie ersparen sich dann sogar die Anreise.
Wählen Sie hier das Thema für Ihre Terminvereinbarung aus:
Die ID Austria ist Ihr digitaler Ausweis im Internet, mit dem Ihnen eine Reihe von nützlichen Tools wie FinanzOnline bereitstehen. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Das Mobiltelefon ist dabei Ihr virtueller Ausweis, mit dem Sie Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben können.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können die ID Austria bei allen Dienststellen des Finanzamts Österreich registrieren lassen.
Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie hier.
Wussten Sie, dass Sie die meisten Formulare auch entweder von unserer Webseite herunterladen oder sich diese auch zusenden lassen können?
Wenn Sie sich das Formular dennoch persönlich abholen möchten, können Sie dies im Selbstbedienungsbereich während den Öffnungszeiten und ohne Termin erledigen.
Wichtiger Hinweis: Im Selbstbedienungsbereich ist kein persönlicher Kontakt möglich. Wenn Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen möchten, müssen Sie unbedingt zuvor zum gewünschten Thema einen verbindlichen Termin vereinbaren!
Wussten Sie, dass fast alle Anträge auch bequem und rund um die Uhr über FinanzOnline gestellt werden können? Loggen Sie sich gleich ein und ersparen Sie sich viel Zeit!
Sie haben noch keinen Zugang zu FinanzOnline? Beachten Sie bitte die Informationen zur Ausstellung der ID Austria oder von Zugangsdaten zu FinanzOnline.
Wenn Sie dennoch ein Formular oder ein Schriftstück persönlich abgeben möchten, haben Sie unabhängig von Ihrem Wohnort oder der Betriebsstätte folgende Möglichkeiten:
- per Post an das Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien (bitte ausreichend frankieren)
- im Postkasten direkt vor jedem Finanzamtsstandort (rund um die Uhr möglich)
- im Selbstbedienungsbereich während den Öffnungszeiten und ohne Termin
Wichtiger Hinweis: Im Selbstbedienungsbereich ist kein persönlicher Kontakt möglich. Wenn Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen möchten, müssen Sie unbedingt zuvor zum gewünschten Thema einen verbindlichen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie vor der Buchung eines Termins im Finanzamt folgende Informationen:
Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.
Eine Freischaltung des Fahrzeuges kann erst nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank (durch Generalimporteur oder Technische Prüfstelle) erfolgen.
Möchten Sie die NoVA für mehrere Fahrzeuge bezahlen? Dann buchen Sie bitte für jedes Fahrzeug einen eigenen Termin.
Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Eigentumsnachweis bzw. Nachweis der Bemessungsgrundlage/des Kaufpreises
- Rechnung bei Kauf von einer befugten Fahrzeughändlerin/einem befugten Fahrzeughändler
- Kaufvertrag und eine Fahrzeugbewertung (z.B. Eurotax, Autopreisspiegel, etc. oder ein Gutachten einer gerichtlich beeideten Sachverständigen/eines gerichtlich beeideten Sachverständigen) bei Privatkäufen
- Bei Übersiedlungsgut/Schenkung: Eurotax, Autopreisspiegel, etc. oder ein Gutachten einer gerichtlich beeideten Sachverständigen/eines gerichtlich beeideten Sachverständigen
- Ausnahmen: Eine Fahrzeugbewertung oder ein Gutachten ist nicht notwendig bei
- Mopeds bis 125 cm3
- Oldtimern
- Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum vor dem 1.1.1992 (innerhalb der EU) und Import aus einem EU-Land
- Fahrzeugen die von einer völkerrechtlich privilegierten Person (Diplomatinnen/Diplomaten, Botschafterinnen/Botschafter, …) angemeldet werden
- Fahrzeugen für Menschen mit Behinderung: Behindertenpass
- Zollbescheid bei Import aus einem Land außerhalb der EU (Drittstaat)
- Datenblattauszug (Nachweis der Eintragung in die österreichische Genehmigungsdatenbank)
- Bei Oldtimern: Einzelgenehmigungsbescheid mit der Eintragung als historisches Kraftfahrzeug
Für gebuchte Vor-Ort-Termin werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes und unterschriebenes NoVA2 Formular
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich
- Bei NoVA-Rückvergütung noch zusätzlich: Nachweis des Exports (z.B.: ausländische Anmeldung/Abmeldung, Rechnungskopie des ausl. Käufers, Kopie Ausweis des Käufers)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlung über 15.000 Euro ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erforderlich ist. Es ist keine Kartenzahlung möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Abgabe mittels Überweisung zu begleichen.
Für gebuchte Videotermine gilt:
- Sie benötigten Ihre ID-Austria Anmeldedaten
- Derzeit ist keine Vertretung bei Videoterminen möglich
- Bitte halten Sie die Unterlagen in digitaler Form bereit. Folgende Dateiformate können Sie verwenden: PDF, PNG oder JPEG. Am besten fassen Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen.
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!
Mit der ID Austria können Sie sich jederzeit in FinanzOnline einloggen, ohne dafür Zugangsdaten zu beantragen.
Sie haben noch Ihre Zugangsdaten aber haben nur das Passwort vergessen? Dann können Sie in bestimmten Fällen das Passwort auch sofort zurücksetzen lassen.
Neue Zugangsdaten können Sie auch rund um die Uhr online beantragen:
Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.
Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen.
Bitte bringen Sie die folgenden, unbedingt erforderlichen, Unterlagen zum Termin mit:
Wenn Sie einen FinanzOnline Zugang mit ID Austria wünschen (empfohlen):
- aktuelles Passfoto
- Ihr Smartphone
- amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
Falls Sie die ID Austria nicht nutzen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular „FON1“ (erhältlich unter Formulare Steuern & Zoll)
- amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!
Wenn Sie aus einem Staat ohne eIDAS-konforme E-ID kommen, können Sie die FinanzOnline-Zugangsdaten auch via Video-Ident-Verfahren erhalten.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Wenn Sie bereits Zugang zum Unternehmensserviceportal haben, können Sie direkt vom USP zu FinanzOnline wechseln, ohne sich neu anzumelden.
Benötigen Sie dennoch Zugangsdaten zu FinanzOnline, so können Unternehmerinnen und Unternehmer dies derzeit nur direkt im Finanzamt erledigen.
Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular „FON 1“ (unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/) durch die gesellschaftsrechtliche Vertretung (z.B. Vorstand, Geschäftsführer, Obmann)
- Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich. Bitte achten Sie auf die Vertretungsbefugnis (z.B. laut Firmenbuch selbständig oder gemeinsam)
Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Informationen:
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!
Wenn Sie aus einem Staat ohne eIDAS-konforme E-ID kommen, können Sie die FinanzOnline-Zugangsdaten auch via Video-Ident-Verfahren erhalten.
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Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen.
Neu: Jetzt auch als Videotermin buchbar!
Die Voraussetzungen und Tipps zu Videoterminen finden Sie hier.
Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Bitte füllen Sie das L1 Formular möglichst vollständig aus.
- Ausdruck aus dem Pendlerrechner - https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner (Ausnahme Grenzgänger).
- Bei ausländischen Renten
- Bescheinigung über die Höhe der Bezüge
- Bestätigung über ausländischen Krankenversicherungsbeiträge
- Bei Grenzgänger
- Lohnausweis
- Bestätigung der Krankenversicherung
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!
Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Chat.
Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen.
Neu: Jetzt auch als Videotermin buchbar!
Die Voraussetzungen und Tipps zu Videoterminen finden Sie hier.
Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich
- Für jedes Kind ein ausgefülltes Beih 100 Formular (unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare)
- Bei Beantragung der Familienbeihilfe durch den Vater muss die Mutter auf Ihren vorrangingen Anspruch mit einer Unterschrift bei Punkt 2.2 Formular Beih 100 verzichten
Bei den nachfolgend genannten Fällen werden noch folgende zusätzlichen Unterlagen bzw. Informationen benötigt:
- Bei Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer
- Honorarrechnungen
- Belege über bezahlte Krankversicherungsbeiträge
- Pflegevertrag
- Bei Selbstantrag bzw. Eigenantrag
- Aufstellung der monatlichen Lebenserhaltungskosten
- Einkommensnachweis (z.B. Lohnzettel)
- Tätigkeitsnachweis (z.B. Lehrvertrag, Schulbesuchsbestätigung)
- Wenn vorhanden: Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Bei Zuzug, Beendigung oder Wechsel der Grenzgängertätigkeit
- Einstellungsbescheid bzw. Wiederrufsbescheid der ausländischen Beihilfenbehörde
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland
- Aufenthaltsbewilligung (z.B. NAG-Karte, Asylbescheid, Anmeldebescheinigung)
Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache sein. Bitte halten Sie alle Unterlagen bereit, die den Anspruch auf Familienbeihilfe belegen.
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Für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer bietet das Unternehmensserviceportal umfangreiche Informationen an.
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Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Ausgefüllter Fragebogen samt Beilagen (unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/). Verwenden Sie den für Sie zutreffenden Fragebogen
- Für natürliche Personen: Verf24
- Für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Verf15
- Für andere Gesellschaften: Verf16
- Für Vereine: Verf15a
- Bei beschränkter Steuerpflicht: Verf17
- Für das Veranlagungsverfahren anlässlich der Erteilung einer Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben: Verf19
- Ausgefülltes Unterschriftsprobenblatt: Verf26
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!
Wussten Sie, dass sie fast alle Bescheinigungen und Bestätigungen rund um die Uhr auch direkt über FinanzOnline erhalten können? Wenn Sie die ID Austria oder Zugangsdaten zu FinanzOnline besitzen, können Sie sich gleich hier einloggen:
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Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt Österreich buchen. (Achtung: Gilt nicht für das Finanzamt für Großbetriebe!)
Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Das vom Finanzamt zu bestätigende Formular oder das Formular von der ausländischen Behörde (z.B. EU/EWR-Bescheinigung)
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!
Bitte nutzen Sie vorwiegend eine Banküberweisung zur Begleichung von offenen Salden. Eine aktuelle Liste mit den jeweiligen IBAN und BIC der Dienststellen des Finanzamts Österreich finden Sie unter Steuerzahlungen.
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Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen.
Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich
Bitte beachten Sie, dass bei Bareinzahlung über 10.000 Euro ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erforderlich ist. Es ist keine Kartenzahlung möglich.
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen
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Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen (nur in Wien möglich!).
Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Umsatzabhängiger Bestandvertrag im Original und entweder ein zweites Original oder eine beglaubigte Abschrift dieses Vertrages
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich
- durch den Bestandgeber (Vermieter): ausgefülltes Formular Geb 1
- durch einen Parteienvertreter (auch Immobilienverwalter): ausgefülltes Formular Geb 2
Der Bestandvertrag selbst ist für die Anmeldung der Gebührenselbstberechnung nicht notwendig.
Bei Fragen zur Grunderwerbssteuer bringen Sie bitte diese Unterlagen unbedingt zum Termin mit:
- Urkunde über den Erwerbsvorgang
- Erfassungsnummer des Geschäftsfalles
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen.
Sie finden nicht das passende Formular oder Service? Selbstverständlich stehen wir Ihnen in diesem Fall auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.
Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.
Bitte buchen Sie einen Termin zu anderen Themen telefonisch unter 050 233 700 (Mo.-Do. 7.30 bis 15.30, Fr. 7.30 bis 12.00).
Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!