Kraftfahrzeugsteuer
Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Diese ist an einem der Standorte des Finanzamtes Österreich zu entrichten.
Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Diese ist an einem der Standorte des Finanzamtes Österreich zu entrichten.