Flugabgabe
Die Flugabgabe wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2011 eingeführt und ist im Flugabgabegesetz (FlugAbgG) geregelt. Der Flugabgabe unterliegt der Abflug einer Passagierin/eines Passagiers von einem österreichischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Ein Flughafen ist ein öffentlicher Flugplatz, der für den internationalen Luftverkehr bestimmt ist und über die hierfür erforderlichen Einrichtungen verfügt (derzeit betrifft dies die Flughäfen Wien, Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, Graz).
Abgabenschuldnerin/Abgabenschuldner ist die Luftfahrzeughalterin/der Luftfahrzeughalter, die/der den Abflug durchführt. Der Flugplatzhalter des inländischen Flughafens, von dem aus der Abflug erfolgt, haftet für die Abgabe. Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Abflug erfolgt ist.
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG)
- Flugabgabe (USP)
- Flugabgaberichtlinien (FlugAbgR)
- Weitere Informationen im Bereich E-Government
- Full legal text of the Air Transport Levy Act, version dated 29.10.2020