Werbeabgabe

Der Werbeabgabe unterliegen Werbeleistungen in Printmedien, in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung (z.B. Plakate), soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden.

Online Werbeleistungen unterliegen jedoch der Digitalsteuer.

Werbung ist die besondere Anpreisung der Vorzüge von am Markt angebotenen Leistungen, die auf eine direkte oder indirekte Werbewirkung abzielt. Die Werbung muss im Inland erfolgen z.B. bei Werbungen aus dem Ausland für das Inland bestimmt sein. Wird eine zum Empfang in Österreich bestimmte Werbeleistung in Hörfunk und Fernsehen vom Ausland aus verbreitet, dann gilt sie als im Inland erbracht.

Abgabenschuldnerin/Abgabenschuldner ist diejenige/derjenige, die/der Anspruch auf ein Entgelt für die Durchführung einer Werbeleistung hat. 

Die Abgabe ist selbst zu berechnen und bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständigen Finanzamt anzumelden.

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Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2023