Steuerzahlungen
Gesetzliche Bestimmungen
Erfolgt die Entrichtung im Wege der Überweisung, so hat die Beauftragung mittels Electronic-Banking zu erfolgen, wenn dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist (§ 211 Abs 3 der Bundesabgabenordung – BAO). Die nähere Regelung der Entrichtung im Wege der elektronischen Überweisung findet sich in § 7 der FinanzOnline‑Verordnung 2006.
Electronic-Banking-Systeme für Steuerzahlungen
Für die speziellen Anforderungen im Bereich Steuerzahlungen stehen Ihnen folgende Anwendungen zur Verfügung.
- Service „Finanzamtszahlung“ in den Electronic-Banking-Systemen der Banken
- „Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben“ und „Elektronische Zahlung“ in FinanzOnline (eps-Überweisung)
- „SEPA-Lastschriftmandat“ für Einkommensteuervorauszahlungen
Finanzamtszahlung
Auf allen Ausfertigungen Ihres Finanzamtes finden Sie die aktuelle Bankverbindung. Für alle Finanzamtskontonummern lautet der BIC: BUNDATWW
Beim Service „Finanzamtszahlung“ ist die Angabe der neunstelligen Steuernummer verpflichtend. Die Steuernummer wird Ihnen erstmals im Zuge der Vergabe eines Abgabenkontos schriftlich mitgeteilt und ist auf allen schriftlichen Ausfertigungen (Bescheide, Vorhalte etc.) angeführt.
Informationen zur Steuernummer
Die Steuernummer bleibt unveränderlich. Die Bankverbindung kann sich jedoch abhängig von Amt und Dienststelle ändern.
Beachten Sie daher bitte die Informationen auf den letzten Schriftstücken oder Buchungsmitteilungen Ihres Finanzamtes und verwenden Sie ausschließlich die in diesen Schreiben angeführte Bankverbindung.
Wurde Ihnen die Steuernummer noch nicht mitgeteilt bzw. ist deren Angabe bei speziellen Rechtsvorgängen (z.B. Beschwerdegebühren) grundsätzlich nicht notwendig, verwenden Sie bitte die in nachstehender Tabelle bei Ihrem Finanzamt dafür eigens zur Verfügung stehende „fiktive“ Steuernummer.
Nr. | Bezeichnung | Bankverbindung | „fiktive“ Steuernummer |
---|---|---|---|
IBAN + BIC: BUNDATWW | |||
11 | Finanzamt für Großbetriebe |
AT88 0100 0000 0550 4116 |
11-999/9118 |
37 | Amt für Betrugsbekämpfung |
AT09 0100 0000 0550 4374 |
37-999/9378 |
Finanzamt Österreich | |||
03 | Dienststelle Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf |
AT87 0100 0000 0550 4037 |
03 999/9032 |
06 | Dienststelle Wien 8/16/17 |
AT26 0100 0000 0550 4068 |
06 999/9068 |
07 | Dienststelle Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg |
AT31 0100 0000 0550 4075 |
07 999/9074 |
08 | Dienststelle Wien 12/13/14 Purkersdorf |
AT36 0100 0000 0550 4082 |
08 999/9080 |
09 | Dienststelle Wien 1/23 |
AT62 0100 0000 0550 4099 |
09 999/9096 |
10 |
Dienststelle Sonderzuständigkeiten:
|
AT83 0100 0000 0550 4109 |
10 999/9102 |
10 |
Dienststelle Sonderzuständigkeiten:
|
AT56 0100 0000 0580 4713 | |
12 | Dienststelle Wien 2/20/21/22 |
AT93 0100 0000 0550 4123 |
12 999/9124 |
15 | Dienststelle Amstetten Melk Scheibbs |
AT32 0100 0000 0550 4154 |
15 999/9150 |
16 | Dienststelle Baden Mödling |
AT37 0100 0000 0550 4161 |
16 999/9166 |
22 | Dienststelle Weinviertel |
AT28 0100 0000 0550 4226 |
22 999/9222 |
23 | Dienststelle Waldviertel |
AT33 0100 0000 0550 4233 |
23 999/9238 |
29 | Dienststelle Niederösterreich Mitte |
AT08 0100 0000 0550 4295 |
29 999/9292 |
38 | Dienststelle Bruck Eisenstadt Oberwart |
AT14 0100 0000 0550 4381 |
38 999/9384 |
41 | Dienststelle Braunau Ried Schärding |
AT54 0100 0000 0552 4419 |
41 999/9412 |
46 | Dienststelle Linz |
AT03 0100 0000 0552 4464 |
46 999/9460 |
51 | Dienststelle Kirchdorf Perg Steyr |
AT65 0100 0000 0552 4512 |
51 999/9510 |
52 | Dienststelle Freistadt Rohrbach Urfahr |
AT91 0100 0000 0552 4529 |
52 999/9526 |
53 | Dienststelle Gmunden Vöcklabruck |
AT96 0100 0000 0552 4536 |
53 999/9532 |
54 | Dienststelle Grieskirchen Wels |
AT04 0100 0000 0552 4543 |
54 999/9548 |
57 | Dienststelle Klagenfurt St. Veit Wolfsberg |
AT92 0100 0000 0556 4572 |
57 999/9574 |
61 | Dienststelle Spittal Villach |
AT52 0100 0000 0556 4613 |
61 999/9618 |
67 | Dienststelle Oststeiermark |
AT07 0100 0000 0553 4674 |
67 999/9672 |
68 | Dienststelle Graz-Stadt |
AT12 0100 0000 0553 4681 |
68 999/9688 |
69 | Dienststelle Steiermark Mitte |
AT38 0100 0000 0553 4698 |
69 999/9694 |
71 | Dienststelle Judenburg Liezen |
AT64 0100 0000 0553 4715 |
71 999/9716 |
72 | Dienststelle Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg |
AT69 0100 0000 0553 4722 |
72 999/9722 |
81 | Dienststelle Innsbruck |
AT31 0100 0000 0554 4815 |
81 999/9814 |
83 | Dienststelle Tirol Ost |
AT62 0100 0000 0554 4839 |
83 999/9836 |
84 | Dienststelle Landeck Reutte |
AT67 0100 0000 0554 4846 |
84 999/9842 |
90 | Dienststelle St. Johann Tamsweg Zell am See |
AT90 0100 0000 0555 4908 |
90 999/9906 |
91 | Dienststelle Salzburg-Stadt |
AT95 0100 0000 0555 4915 |
91 999/9912 |
93 | Dienststelle Salzburg-Land |
AT29 0100 0000 0555 4939 |
93 999/9934 |
98 | Dienststelle Vorarlberg |
AT63 0100 0000 0557 4988 |
98 999/9982 |
Verzeichnis der Abgabenarten
Gemäß § 214 Abs 4 BAO besteht die Möglichkeit im Zuge der Zahlung eine Verrechnungsweisung zu erteilen - Verzeichnis der Abgabenarten (Excel, 76 KB).
Elektronische Zahlung („eps-Überweisung“) in FinanzOnline
Über die „Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben“ und „Elektronische Zahlung“ (eps-Überweisung) in FinanzOnline stehen Ihnen umfangreiche Informationen in einem Handbuch (PDF, 301 KB) zur Verfügung.
SEPA-Lastschriftmandat
Einkommensteuervorauszahlungen können Sie bequem mittels SEPA-Lastschrift entrichten. Zur Anmeldung steht Ihnen das Webformular SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung oder Sie nutzen ganz einfach die Möglichkeit direkt in FinanzOnline.
Zahlungsanweisungen
Überweisungen von Steuerzahlungen haben mittels Electronic-Banking zu erfolgen, wenn dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist.
Dem Zahlungspflichtigen ist die elektronische Überweisung zumutbar, wenn er das ihm von seinem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electronic-Banking-System bereits zur Entrichtung von Abgaben oder für andere Zahlungen nutzt und er über einen Internet-Anschluss verfügt.
Die Beauftragung zur Entrichtung von Abgaben hat
- wenn das dem Zahlungspflichtigen von seinem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electronic-Banking-System die Funktion „Finanzamtszahlung“ beinhaltet im Wege einer solchen „Finanzamtszahlung“, oder
- im Wege des dem Zahlungspflichtigen im System FinanzOnline zur Verfügung gestellten eps-Überweisung
zu erfolgen.
Daher ist Zusendung von Zahlungsanweisungen deaktiviert.
Sollten Sie jedoch keine Möglichkeit zur Nutzung eines Electronic-Banking-Systems für Ihre Steuerzahlungen haben, kann der „Verzicht auf Zusendung einer Zahlungsanweisung“ in FinanzOnline oder mit formlosem Schreiben, per Telefon oder Fax an das zuständige Finanzamt widerrufen werden.
Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen
Buchungsmitteilungen oder Benachrichtigungen über Vierteljahresfälligkeiten können (bei zusätzlicher Nutzung der elektronischen Zustellung) durch den Verzicht auf Zusendung einer Zahlungsanweisung elektronisch zugestellt werden.
Informationen finden sie auch in unserer Broschüre "Steuern online bezahlen. Information zu Zahlungsanweisungen (PDF, 187 KB)"