Energiekrisenmaßnahmen Bis September 2024
Inklusive Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung summierten sich die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Energiekrise per 30.9.2024 insgesamt auf 15,5 Mrd. €, wovon 3,0 Mrd. € auf den Zeitraum Jänner bis September 2024 entfallen.
Finanzierungsrechnung - Datenstand 16.10.2024
Nachholeffekte nach der COVID-19-Pandemie und Probleme in den globalen Lieferketten führten ab Herbst 2021 zusehends zu steigenden Inflationsraten. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine beschleunigten 2022 die Teuerungsdynamik insbesondere im Energiebereich, die nachfolgend nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens erfasste. Als Folge verzeichnete Österreich die höchsten Inflationsraten seit Jahrzehnten, die im Jänner 2023 mit einem Wert von 11,2% (VPI) im Vergleich zum Vorjahresmonat gipfelten. Seitdem ist die Inflationsrate stark gesunken: Mit 1,8% im September 2024 erreichte sie den niedrigsten Wert seit Februar 2021 und lag damit wieder im Zielbereich der Europäischen Zentralbank. Gemäß Schnellschätzung von Statistik Austria blieb die Inflationsrate im Oktober 2024 bei 1,8%.
Als Reaktion auf die Teuerungswelle hat die Bundesregierung beginnend im Jahr 2022 umfassende Maßnahmen gesetzt, um die Folgen abzufedern und so soziale Härtefälle zu vermeiden, die Kaufkraft der privaten Haushalte zu sichern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zu erhalten. Zum einen wurden mit der Abschaffung der kalten Progression und der Indexierung der Sozialleistungen strukturelle Änderungen im Steuer- und Transfersystem ab 2023 implementiert, die jahrelang gefordert wurden und zu einer dauerhaften Entlastung führen. Zum anderen wurden temporäre, unmittelbar wirkende Entlastungsmaßnahmen, sowohl in Form steuerlicher Erleichterungen als auch Förderungen, gesetzt. Daneben wurde mit der Beschaffung einer nationalen strategischen Gasreserve die Versorgungsicherheit mit Erdgas in Österreich auch im Falle einer vollständigen Unterbrechung der russischen Erdgaslieferungen sichergestellt.
Inklusive Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung summierten sich die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Energiekrise per 30.9.2024 insgesamt auf 15,5 Mrd. €, wovon 8,3 Mrd. € auf 2022 entfallen, 4,2 Mrd. € auf 2023 und 3,0 Mrd. € auf Jänner bis September 2024.
Nicht enthalten und im Folgenden nicht gesondert angeführt sind zahlreiche inflationsbedingte Wertsicherungen (z.B. für die Verkehrsdiensteverträge) sowie ausgeweitete Investitionen in den öffentlichen Verkehr und in den Ausbau der erneuerbaren Energie zur Stärkung der Energieunabhängigkeit Österreichs (z.B. Investitionsoffensive in Erneuerbare Energien & Speicher, Förderung alternativer, dekarbonisierter Antriebe, Photovoltaik „Fast Track“, Energieberatungen).
Befristete Energiekrisenmaßnahmen
Energie-Entlastungsmaßnahmen für Haushalte/Personen
Insgesamt summierten sich die Auszahlungen im Zusammenhang mit Energie-Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Personen per 30.9.2023 auf 8,1 Mrd. €, wovon 4,3 Mrd. € auf 2022 entfallen, 2,9 Mrd. € auf 2023 und 0,9 Mrd. € auf Jänner bis September 2024. Die Energie-Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Personen beinhalten folgende Einzelmaßnahmen:
Stromkostenzuschuss (inkl. Stromkostenergänzungszuschuss und Netzkostenzuschuss): Für die primäre Entlastungsmaßnahme für private Haushalte, den Stromkostenzuschuss (UG 45 Bundesvermögen), wurden 2023 Mittel iHv. 896,4 Mio. € ausbezahlt. Von Jänner bis September 2024 beliefen sich die Auszahlungen auf 826,8 Mio. €. In Summe betrugen die Auszahlungen für den Stromkostenzuschuss per 30.9.2024 damit 1.723,1 Mio. €.
Abfederung gestiegener Netzverlustkosten: Zusätzlich zum Stromkostenzuschuss wurden im Jahr 2023 auch die Mehrkosten bei den physikalisch bedingten Netzverlustkosten (UG 43 Klima, Umwelt und Energie) abgefedert. Dafür fielen 2023 Auszahlungen iHv. 446,7 Mio. € an. Von Jänner bis September 2024 kam es noch zu Nachzahlungen iHv. 55,4 Mio. €, womit sich die Auszahlungen insgesamt auf 502,1 Mio. € per Ende September 2024 summierten.
Erhöhter Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus 2022: Als Unterstützungsmaßnahme für die breite Bevölkerung wurde 2022 der regionale Klimabonus pauschal auf 250 Euro pro Person erhöht und um einen Anti-Teuerungsbonus um weitere 250 Euro pro Person aufgestockt. Somit erhielt jede natürliche Person, die im Kalenderjahr 2022 das 18. Lebensjahr vollendet hatte, eine Direktzahlung von 500 Euro (250 Euro für Personen, die im Kalenderjahr 2022 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Die Auszahlungen für die Erhöhung des Klimabonus und den Anti-Teuerungsbonus betrugen insgesamt rund 2.881,5 Mio. €, wovon 2.734,0 Mio. € auf 2022 und 147,5 Mio. € auf 2023 entfallen (UG 43 Klima, Umwelt, Energie; Werte gemäß Bundesrechnungsabschlüsse 2022 und 2023).
Energiekostenausgleich (150-Euro-Gutschein für die Stromrechnung): Für den Energiekostenausgleich (UG 45 Bundesvermögen) wurden 2022 Auszahlungen iHv. 351,0 Mio. € getätigt. Im Jahr 2023 kam es zu Nachzahlungen iHv. 49,7 Mio. €, im Zeitraum Jänner bis September 2024 iHv. 0,7 Mio. €. In Summe wurden damit bis zum 30.9.2024 401,4 Mio. € ausbezahlt.
Direktzahlung Pensionen: Die Direktzahlung an Pensionistinnen und Pensionisten im Rahmen der Pensionsanpassung 2023 (UG 22 Pensionsversicherung sowie UG 23 Pensionen – Beamtinnen und Beamte) führten im Jahr 2023 zu Auszahlungen iHv. 540,4 Mio. €.
Wohn- und Heizkostenzuschuss (Zweckzuschuss an Länder): Im Jahr 2023 wurden über einen Zweckzuschuss des Bundes an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (UG 44 Finanzausgleich) 675,0 Mio. € ausbezahlt.
Gebührenbremse Gemeinden (Zweckzuschuss via Länder): Für den Zweckzuschuss des Bundes an die Gemeinden für eine Gebührenbremse auf lokaler Ebene (UG 44 Finanzausgleich) wurden 2023 Mittel iHv. 150,0 Mio. € aus dem Bundeshaushalt ausbezahlt.
Einmalzahlungen 2022: Als zusätzliche Soforthilfe im Jahr 2022 gab es für besonders hart getroffene sowie sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Jahr 2022 Einmalzahlungen, die sich insgesamt auf Auszahlungen iHv. 1.210,2 Mio. € summierten (diverse Untergliederungen). Darunter entfallen unter anderem die Einmalzahlung an Pensionistinnen und Pensionisten iHv. 452,1 Mio. €, die Sonder-Familienbeihilfe iHv. 341,2 Mio. € sowie ein zweimaliger Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen iHv. 416,9 Mio. €.
Energie-Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen/Selbständige
Auszahlungen im Rahmen der Energie-Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Selbständige beliefen sich insgesamt per 30.9.2024 auf 2,1 Mrd. €, wovon 0,2 Mrd. € auf 2022 entfallen, 1,0 Mrd. € auf 2023 und 1,0 Mrd. € auf Jänner bis September 2024. Für Unternehmen und Selbständige gab es folgende Unterstützungsmaßnahmen:
Energiekostenförderungen Unternehmen: Die Energiekostenförderungen – Energiekostenzuschuss 1 und 2 sowie Energiekostenpauschale – waren bzw. sind die wesentliche Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen (UG 40 Wirtschaft). 2022 wurden für diese Maßnahme Zahlungen iHv. 76,6 Mio. € und 2023 iHv. 561,4 Mio. € getätigt (Überweisungen an die ausbezahlenden Stellen aws bzw. FFG). Von Jänner bis September 2024 summierten sich die Auszahlungen auf 959,5 Mio. €. In Summe beliefen sich die Auszahlungen per 30.9.2024 damit auf 1.597,5 Mio. €.
SVS-Gutschrift für Selbständige (2022): Als Unterstützungsmaßnahme im Jahr 2022 erhielten Selbständige eine Gutschrift bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die der Bund der SVS 2023 refundierte. Die diesbezüglichen Auszahlungen betrugen 78,3 Mio. € (UG 24 Gesundheit).
Energiekostenzuschuss Neue Selbständige (2023 und 2024): 2023 und 2024 gibt es für Neue Selbständige einen Energiekostenzuschuss, der ebenfalls über die SVS gewährt wurde. Die Rückerstattung des Bundes an die SVS erfolgt 2024 und belief sich mit Stand 30.9.2024 auf 28,4 Mio. € (UG 24 Gesundheit).
Entlastungsmaßnahmen für die Landwirtschaft: Der Versorgungssicherheitsbeitrag für die Landwirtschaft (UG 42 Landwirtschaft) führte im Jahr 2022 zu Auszahlungen iHv. 110,0 Mio. €. Im Jahr 2023 wurden heimische Bäuerinnen und Bauern mit dem Stromkostenzuschuss Landwirtschaft iHv. 103,7 Mio. € unterstützt (UG 42 Landwirtschaft). Hinzu kommen 2023 Soforthilfemaßnahmen für Erzeuger im Agrarsektor iHv. 5,5 Mio. €.
Strompreiskompensation für die energieintensive Industrie: Im Rahmen der Strompreiskompensation, die eine spezifische Unterstützung für die energieintensive Industrie darstellt, wurden 2023 184,8 Mio. € an Subventionen ausgezahlt (UG 43 Klima, Umwelt und Energie).
Weitere Teuerungsabgeltungen (UG 25 Familie und Jugend): 2023 wurden an Verkehrsunternehmen für Schülerinnen-, Schüler - und Lehrlingsfreifahrten Teuerungsabgeltungen iHv. 27,2 Mio. € geleistet. Für Schulbuchhandlungen und Schulbuchverlage gab es 2022 Teuerungsabgeltungen iHv. 2,5 Mio. € und 2023 iHv. 5,0 Mio. €.
Energiekostenausgleich NPOs & Vereine
Im Rahmen des Energiekostenausgleichs für Non-Profit-Organisationen und Vereine beliefen sich die Auszahlungen per 30.9.2024 auf 7,6 Mio. €, wovon 2,5 Mio. € auf 2023 und 5,1 Mio. € auf den Zeitraum Jänner bis September 2024 entfallen.
Energiekostenzuschuss NPOs: Die Auszahlungen für den Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport) beliefen sich 2024 bis Ende September auf 5,1 Mio. €.
Energiekostenausgleich Sportinfrastruktur: Im Rahmen des Energiekostenausgleichs für Sportinfrastruktur (UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport) wurden 2023 Auszahlungen iHv. 2,5 Mio. € geleistet.
Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
Die Maßnahmen gemäß Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) kommen seit Mitte 2023 sozial benachteiligten und vulnerablen Bevölkerungsgruppen zugute, insbesondere auch mit dem Ziel Kinderarmut zu vermeiden und reduzieren. Insgesamt führten diese Maßnahmen per 30.9.2024 zu Auszahlungen iHv. insgesamt 456,8 Mio. €, wovon 182,2 Mio. auf 2023 und 269,5 Mio. € auf Jänner bis September 2024 entfallen. Für den Wohnschirm gemäß LWA-G fielen 2022 bereits 5,0 Mio. € an.
Sonderzuwendungen: Die Sonderzuwendungen für Sozialhilfe- und Mindestsicherungshaushalte (§ 3a LWA-G) sowie für Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen und für Arbeitslose und Ausgleichszulagenbeziehende mit Kindern (§ 3d LWA-G) führten 2023 zu Auszahlungen iHv. 133,4 Mio. € und im Zeitraum Jänner bis September 2024 zu 213,1 Mio. € (UG 21 Soziales und Konsumentenschutz).
Wohnschirm zur Wohnungssicherung bei steigenden Miet- und Energiekosten sowie zur Verhinderung von Delogierungen: Im Rahmen des Wohnschirms (UG 21 Soziales und Konsumentenschutz) kam 2022 zu Auszahlungen iHv. 5,0 Mio. €, 2023 iHv. 44,9 Mio. € und von Jänner bis September 2024 iHv. 43,0 Mio. €. Hierbei ist anzumerken, dass 2022 und 2023 Auszahlungen des Wohnschirms sowohl im Rahmen der COVID-19-bedingten Delogierungsprävention und Wohnungssicherung gemäß COVID 19-Gesetz-Armut als auch gemäß LWA-G statt. Erstere beliefen sich auf rund 8,3 Mio. € im Jahr 2022 bzw. rund 16 Mio. € im Jahr 2023, sind in dieser Tabelle zu den Energie-Entlastungsmaßnahmen aber nicht angeführt.
Schulstart Plus und Lebensmittelweitergabe gemäß LWA-G: Das Schulstart Plus-Paket stellt einen Teuerungsausgleich zum Schulstart dar. Hierfür wurden 2023 3,9 Mio. € und 2024 bis zum 30.9.2024 6,2 Mio. € aus dem Bundeshaushalt ausbezahlt. Auf Basis der Sonderrichtlinie „Lebensmittelweitergabe LWA-G“ werden Projekte gemeinnütziger Organisationen zur kostenlosen Weitergabe von Lebensmitteln und im Bedarfsfall Hygieneartikeln an vulnerable Haushalt gefördert. Die diesbezüglichen Auszahlungen betrugen 2024 bis Ende September 7,2 Mio. €.
Versorgungssicherheit & Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Abgesehen von den genannten Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen kam es für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit und dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) per 30.9.2024 zu Zahlungen iHv. 4.788,8 Mio. €, wovon 3.830,9 Mio. € auf das Jahr 2022 entfallen, 115,1 Mio. € auf 2023 und 842,8 Mio. € auf Jänner bis September 2024. Die bedeutendsten Maßnahmen in dieser Kategorie sind die folgenden:
Beschaffung und Speicherkosten strategische Gasreserve: Die Beschaffung der strategischen Gasreserve schlug sich 2022 mit Auszahlungen iHv. 3.737,1 Mio. € zu Buche. Die Speicherkosten für die strategische Gasreserve beliefen sich 2022 auf 93,8 Mio. €, 2023 auf 101,3 Mio. € und im Zeitraum Jänner bis September 2024 auf 74,4 Mio. € (UG 43 Klima, Umwelt und Energie).
Gasdiversifizierungsgesetz: Im Rahmen des Gasdiversifizierungsgesetzes wurden 2023 Förderungen iHv. 12,8 Mio. € aus dem Bundeshaushalt geleistet (UG 43 Klima, Umwelt und Energie).
Liquidität zur Abdeckung der Verbindlichkeiten gemäß EAG: Die Bereitstellung der Liquidität zur Abdeckung der Verbindlichkeiten gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist eine direkte Folge der auch 2024 weiterhin aufrechten Aussetzung des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Erneuerbaren-Förderpauschale gemäß EAG. Die entsprechende Überweisung an die OeMAG-Abwicklungsstelle für Ökostrom belief sich bis Ende September 2024 auf 768,1 Mio. € (UG 43 Klima, Umwelt und Energie).
Befristete steuerliche und außerbudgetäre Entlastungen
Neben den oben erläuterten Maßnahmen, die aus Sicht des Bundeshaushalts Auszahlungen darstellen, hat die Bundesregierung gleichzeitig temporäre steuerliche Entlastungen implementiert. In den Jahren 2022 und 2023 gehören hierzu insbesondere folgende Maßnahmen:
- Teuerungsabsetzbetrag iHv. 500 Euro für das Kalenderjahr 2022
- Steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie 2022 und 2023
- Senkung der Energieabgaben (Elektrizität und Erdgas) um rd. 90% auf das europäische Mindestmaß (seit 1.5.2022)
- Kostenausgleich für Pendlerinnen und Pendler (1.5.2022-30.6.2023; Erhöhung Pendlerpauschale um 50%, Vervierfachung Pendlereuro, Einmalzahlung für Negativsteuerbezieherinnen und -bezieher rückwirkend für 2022 und 2023)
- Erhöhung des Kindermehrbetrags sowie das Vorziehen der Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags auf rückwirkend 1.1.2022
- Kostenausgleich für den Agrardiesel
Auch 2024 bleiben die Energieabgaben (Elektrizität und Erdgas) das gesamte Jahr auf das europäische Mindestniveau reduziert, was einer Entlastung von rd. 0,9 Mrd. € bezogen auf das Gesamtjahr entspricht und inflationsdämpfend wirkt. Für Arbeitgeber besteht wieder die Möglichkeit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuer- und abgabenbefreite Mitarbeiterprämie auszahlen zu lassen.
Mit 2024 tritt außerdem der von der Bundesregierung eingeführte Mietpreisdeckel in Kraft, mit dem die Mieterhöhungen von Kategoriemieten, Richtwertmieten und gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden sollen.
Zusätzlich zu Entlastungsmaßnahmen, die direkte Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben, wurden auch zwei wesentliche temporäre außerbudgetäre Entlastungsmaßnahmen in den letzten Jahren gesetzt. Erstens wurden der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale in den Jahren 2022, 2023 und 2024 ausgesetzt (Einnahmenentfall für die OeMAG). Zweitens wurde 2024 die Valorisierung von Vignette und LKW-Maut 2024 (Einnahmenentfall für die ASFINAG) ausgesetzt.
Strukturelle, permanent entlastende Maßnahmen
Die oben erläuterten Maßnahmen sind temporär und werden nach aktuellem Stand mit der Normalisierung der Teuerung, insbesondere im Energiebereich, auslaufen. Parallel dazu hat die Bundesregierung auch strukturelle Maßnahmen umgesetzt, die teils jahrelang gefordert wurden. Diese Maßnahmen bewirken eine dauerhafte Entlastung der Menschen in Österreich und sorgen für eine gerechtere Gesellschaft.
Die Abschaffung der kalten Progression sorgt seit 2023 für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem und entlastet die Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr aufs Neue. Während die Grenzbeträge des Einkommensteuertarifs und zahlreiche Absetzbeträge jährlich im Ausmaß vom zwei Dritteln des ermittelten Faktors automatisch angepasst werden, wird das verbleibende Drittel für zielgerichtete Entlastungsmaßnahmen im der Bereich der Einkommensteuer verwendet. Im Jahr 2024 wird dabei ein Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und Schaffung positiver Leistungsanreize sowie zur Entlastung von Familien und Bekämpfung von Kinderarmut gesetzt.
Seit 2023 sind zudem auch eine Vielzahl von Sozialleistungen sowie der Kinderabsetzbetrag indexiert und werden dementsprechend fortan jährlich valorisiert.
Dauerhaft gesenkt wurden der Dienstgeber-Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der Beitrag zur Unfallversicherung (außerbudgetär) und beginnend mit 2024 der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (ALV-Beitrag). Bäuerinnen und Bauern werden durch die Anhebung der Grenzen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft entlastet.