Datenschutz
Für das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und alle datenschutzrechtlich verantwortlichen Stellen des Finanzressorts hat der Schutz von personenbezogenen Daten eine hohe Priorität. Wir achten darauf, personenbezogene Daten in Einklang mit allen anwendbaren europarechtlichen und österreichischen Rechtsvorschriften zu verarbeiten und nehmen unsere Verantwortung sehr ernst.
Wir möchten, dass Sie wissen, zu welchen Zwecken und auf welchen Rechtsgrundlagen wir personenbezogene Daten erheben und wie wir diese Daten verarbeiten. Wir möchten Sie darüber hinaus über Ihre Rechte in Datenschutzangelegenheiten informieren und Ihnen mitteilen, an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Da im Laufe der Zeit Änderungen der Datenschutzerklärung notwendig werden können, empfehlen wir Ihnen, sich diese ab und zu erneut durchzulesen.
Inhaltsverzeichnis
- Download der Datenschutzerklärung
- Allgemeines zum Datenschutz in Österreich
- Was regelt die Datenschutz-Grundverordnung?
- Was regelt das Datenschutzgesetz?
- Was sind personenbezogene Daten?
- Was bedeutet der Begriff „Verarbeitung“?
- Was bedeutet der Begriff „Verantwortlicher“?
- Was bedeutet der Begriff „Auftragsverarbeiter“?
- Wo finden Sie weiterführende Informationen zum Datenschutz?
- Verarbeitung personenbezogener Daten im Finanzressort
- Zu welchen Zwecken und auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
- Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich?
- Wer sind Ihre Ansprechpartner?
- Wer ist Datenschutzbeauftragter im Finanzressort?
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
- Woher stammen die personenbezogenen Daten?
- An wen werden personenbezogene Daten weitergegeben?
- Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?
- Gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung, z.B. Profiling?
- Was passiert beim Aufruf unserer Webseiten?
- Welchen Sicherheitsstandards unterliegt die Datenverarbeitung?
- Datenschutzrechte
Download der Datenschutzerklärung
Download der Datenschutzerklärung im PDF-Format (Stand 1. August 2024) (PDF, 252 KB)
Allgemeines zum Datenschutz in Österreich
Datenschutz ist ein Grundrecht, das in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in § 1 Datenschutzgesetz - DSG verankert ist. Seit 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum gleichen Zeitpunkt trat in Österreich das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft.
Was regelt die Datenschutz-Grundverordnung?
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat, also auch in Österreich. Die DSGVO enthält Vorschriften über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie z.B. die Grundsätze für die Verarbeitung, die Rechte der betroffenen Person sowie die Pflichten der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter.
Was regelt das Datenschutzgesetz?
Das DSG ist ein österreichisches Gesetz und enthält Regelungen zur Ergänzung der DSGVO sowie Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch zuständige Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, sowie zum Zweck der nationalen Sicherheit, des Nachrichtendienstes und der militärischen Eigensicherung.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar gilt eine natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. mittels Zuordnung zu einem Namen oder einer Kennnummer (beispielsweise Steuernummer, Sozialversicherungsnummer und Kontonummer).
Nachzulesen im Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO.
Was bedeutet der Begriff „Verarbeitung“?
Der Begriff „Verarbeitung“ meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu zählen z.B. das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, das Speichern, das Anpassen oder Verändern, das Auslesen, das Abfragen, das Verwenden, das Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder das Verknüpfen, das Einschränken, das Löschen oder das Vernichten von personenbezogenen Daten.
Nachzulesen im Artikel 4 Ziffer 2 DSGVO.
Was bedeutet der Begriff „Verantwortlicher“?
Der Begriff „Verantwortlicher“ meint die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Nachzulesen im Artikel 4 Ziffer 7 DSGVO.
Was bedeutet der Begriff „Auftragsverarbeiter“?
Der Begriff „Auftragsverarbeiter“ meint eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Nachzulesen im Artikel 4 Ziffer 8 DSGVO.
Wo finden Sie weiterführende Informationen zum Datenschutz?
Den gesamten Text der DSGVO finden Sie auf EUR-Lex unter eur-lex.europa.eu. Den gesamten Text des DSG sowie den gesamten Text des Finanzstrafgesetzes in der geltenden Fassung finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie darüber hinaus auf der Webseite der Datenschutzbehörde unter www.dsb.gv.at.
Verarbeitung personenbezogener Daten im Finanzressort
Die Aufgabenerfüllung der Organisationseinheiten des Finanzressorts basiert auf rechtlichen Grundlagen, also auf nationalen Gesetzen und Verordnungen sowie auf unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Europäischen Union. Unsere grundlegende Aufgabe liegt in der Sicherstellung der finanziellen Interessen der Republik Österreich und der Europäischen Union und damit insbesondere in der Erhebung der bundesrechtlich geregelten Abgaben und Beiträge sowie in der Gewährung von Familienbeihilfen und anderen Vergütungen.
Dem Bundesfinanzgericht obliegt die Entscheidung über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 bis 3 B-VG insbesondere in Rechtssachen in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben soweit diese von Finanzämtern, Zollämtern, vom Bundesministerium für Finanzen und dem Magistrat der Stadt Wien besorgt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend angeführten Zwecken, Rechtsgrundlagen und Verarbeitungsmodalitäten um eine allgemeine Aufzählung handelt. Für eine individuelle und detaillierte Information über Ihre personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft. An wen Sie sich dazu wenden können, finden Sie im Abschnitt Datenschutzrechte.
Zu welchen Zwecken und auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen und zum Zweck der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben.
In Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zählen dazu insbesondere:
- die Steuer- und Zollverwaltung des Bundes
insbesondere die Erhebung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Stiftungseingangssteuer, Kapitalertragsteuer, Dienstgeberbeiträge (§§ 41 ff Familienlastenausgleichsgesetz 1967), Normverbrauchsabgabe, Kammerumlage (§§ 122 und 126 Wirtschaftskammergesetz 1998), Stempel- und Rechtsgebühren, Kapitalverkehrsteuer, Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer, Spielbankabgabe, Konzessionsabgabe, Glücksspielabgabe, Flugabgabe, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuer und des Altlastenbeitrages, die Auszahlung der Familienbeihilfe (§§ 11 ff Familienlastenausgleichsgesetz 1967), der Betrugsbekämpfung, der Aufsicht, für statistische Zwecke oder das Risikomanagement - die Finanzstrafbehörden
zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Finanzvergehen sowie des Vollzuges von Finanzstrafen nach dem Finanzstrafgesetz - das Bundesfinanzgericht
insbesondere Beschwerdeverfahren in Bezug auf Finanzämter, Zollämter, das Bundesministerium für Finanzen und den Magistrat der Stadt Wien in Abgabensachen - die Haushaltsführung des Bundes
die Besorgung von Aufgaben der Haushaltsführung des Bundes nach den §§ 2 und 3 Bundeshaushaltsgesetz 2013 - die Transparenzdatenbank
insbesondere die Verarbeitung der Daten über erhaltene Leistungen, welche von den leistenden Stellen mitgeteilten werden bzw. hinsichtlich welcher die Möglichkeit zur Abfrage besteht - die Kommunikation und IT-Koordination
insbesondere operative Umsetzung der Mitarbeiterkommunikation, Organisation und Betreuung von Veranstaltungen, Entwicklung und Bereitstellung von Kommunikationsmedien, Redaktion, Medienbetreuung und Bürgerservice, Organisation der IT-Infrastruktur und der IT-Verfahren sowie der Büro- und Kanzleiautomatisation, Organisation des Datenschutzes und der Informationssicherheit
Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Interesse
Dort wo wir unsere gesetzlichen Aufgaben vollziehen und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist, erfolgt diese auf Grundlage der Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO und § 38 DSG.
Rechtliche Verpflichtung
Dort wo uns rechtliche Verpflichtungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten treffen, wie z.B. gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, erfolgt diese auf Grundlage der Erfüllung einer rechtlichen Vorschrift im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO.
Die Rechtsgrundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. dem Bundes-Verfassungsgesetz, dem Bundesministeriengesetz 1986, der Bundesabgabenordnung, dem Finanzstrafgesetz, der Strafprozessordnung, dem Zollrechts-Durchführungsgesetz, dem Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010, dem Bundesfinanzgerichtsgesetz, dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, dem EU-Amtshilfegesetz, dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967, dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, der Bundeshaushaltsverordnung 2013, dem Glücksspielgesetz, dem Transparenzdatenbankgesetz 2012, der Datenschutz-Grundverordnung, dem Datenschutzgesetz, dem Informationssicherheitsgesetz, der FinanzOnline-Verordnung 2006, der Registrierkassensicherheitsverordnung, der e-Rechnungsverordnung, dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz.
Vertragserfüllung
Dort wo eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den Abschluss von Verträgen erforderlich ist, wie z.B. bei Verträgen mit Lieferantinnen und Lieferanten und Dienstleisterinnen und Dienstleistern oder bei Förderverträgen mit Vertragspartner und Vertragspartnerinnen erfolgt diese auf Grundlage der Vertragserfüllung bzw. der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO.
Einwilligung
Darüber hinaus verarbeiten wir in bestimmten Fällen personenbezogene Daten auf Grundlage der Einwilligung der betroffenen Person im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO, wie z.B. bei der Bestellung von Publikationen und Formularen oder aber auch bei der Registrierung für Newsletter und Veranstaltungen. Umfang und Inhalt der Verarbeitung ergeben sich dabei immer aus der jeweiligen Einwilligung. In diesen Fällen besteht keine Verpflichtung für die Bereitstellung der personenbezogenen Daten und es besteht selbstverständlich das Recht die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird aber die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Zudem können wir bei einem Widerruf Ihr Anliegen nicht weiter bearbeiten.
Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich?
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Steuer- und Zollverwaltung des Bundes und zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Finanzvergehen sowie des Vollzuges von Finanzstrafen sind die sachlich und örtlich zuständigen Abgaben- oder Finanzstrafbehörden verantwortlich. Das sind
- das Finanzamt Österreich,
- das Zollamt Österreich,
- das Finanzamt für Großbetriebe,
- das Amt für Betrugsbekämpfung,
- der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge und
- die Zentralen Services.
Dem BMF obliegt die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung nach Maßgabe des Bundesministeriengesetzes 1986.
Das BMF und die Finanzprokuratur verarbeiten gemeinsam iZm mit den von der Finanzprokuratur übernommenen Mandaten personenbezogene Daten von Klienten, Verfahrensgegnern, Rechtsvertretern und sonstigen Verfahrensbeteiligten oder Personen, auf die sich das Mandat der Finanzprokuratur bezieht. Das Bundesfinanzgericht ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben, dies sind vor allem Beschwerdeverfahren betreffend Finanz-und Zollämter, verantwortlich.
Im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Beihilfenverfahren ist das BMF gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt verantwortlich.
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Haushaltsführung des Bundes sind die haushaltsleitenden Organe gemäß § 6 Bundeshaushaltsgesetz 2013 und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur in Zusammenarbeit mit dem BMF, Abt. II/11 verantwortlich:
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Inneres
- Bundesministerium für Landesverteidigung
- Bundesministerium für Justiz
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Kommunikation und IT-Koordination ist das BMF verantwortlich.
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen und Anliegen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Leiterinnen und Leiter der für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jeweils verantwortlichen Stelle oder an den Datenschutzbeauftragten des BMF richten, insoweit nicht die justizielle Tätigkeit des Bundesfinanzgerichtes betroffen ist.
Die Kontaktdaten des BMF finden Sie unter https://www.bmf.gv.at in der Rubrik Kontakt. Die Kontaktdaten des Finanzamt Österreich, Finanzamt für Großbetriebe, Zollamt Österreich, Amt für die Betrugsbekämpfung, Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge, Fernmeldebüro und der Montanbehörde finden Sie ebenfalls unter https://www.bmf.gv.at in der Rubrik „Ämter und Behörden“. Die Kontaktdaten des Bundesfinanzgerichtes finden Sie unter www.bfg.gv.at in der Rubrik „Kontakt“. Die Kontaktdaten von weiteren gemeinsam verantwortlichen Stellen entnehmen Sie bitte den jeweiligen verlinkten Webseiten.
Wer ist Datenschutzbeauftragter im Finanzressort?
Der Datenschutzbeauftragte des BMF fungiert als Datenschutzbeauftragter für das gesamte Finanzressort und steht Ihnen bei Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Kontaktdaten:
Dr. Stefan Lang
Johannesgasse 5, 1010 Wien
E-Mail: datenschutz@bmf.gv.at
Web: www.bmf.gv.at
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Im Bereich der Steuer- und Zollverwaltung des Bundes verarbeiten wir insbesondere folgende personenbezogenen Daten:
- persönliche Identifikations- und Kontaktinformationen
z.B. Name, Titel, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Haupt- und Nebenwohnsitz, Ansässigkeitsstaat, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel, bereichsspezifisches Personenkennzeichen, Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, Sozialversicherungs-Nummer, Abgabenkonto-Nummer, Firmenbuch-Nummer, Gewerbeinformationssystem-Nummer, Straflisten-Nummer, Identitätsnachweise - persönliche Kontaktinformationen von steuerlichen Vertretern
z.B. Name bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede, berufliche Anschrift, Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung und Vertretung erforderliche Informationen - für das Abgaben- oder Finanzstrafverfahren erforderliche Informationen
z.B. Geschlecht, Personenstand, Sterbedatum, Name und Titel des Ehegatten, Beruf bzw. Erwerbstätigkeit, Rechtsform, Bankverbindung, Verrechnungsanmerkungen, Vermerke, Bescheide, Abgabenarten und -konten, Zahlungsbeträge, Steuerbemessungsgrundlagen, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Insolvenzen, Sperren, Vollmachtsliste, Anbringen, zuständiges Amt, Historie und Änderungen aller Konto- bzw. Depotinhaber sowie deren vertretungsbefugte Personen, Treugeber bzw. wirtschaftliche Eigentümer, Art des Kontos / Depots, Daten zu Eröffnung und -auflösung des Kontos / Depots, Ordnungsbegriffe des Kreditinstituts zu Konten und Depots
Im Bereich des Bundesfinanzgerichts verarbeiten wir einerseits die von der Steuer- und Zollverwaltung des Bundes, dem Magistrat der Stadt Wien oder dem Bundesministerium für Finanzen anlässlich einer Beschwerdevorlage zur Verfügung gestellten Daten sowie für das Beschwerdeverfahren weitere erforderliche Informationen.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten, auch als sensible Daten bezeichnet, erheben wir dann, wenn dies für das Verfahren erforderlich ist und die gesetzlichen Grundlagen dafür vorliegen. Wir benötigen z.B. Angaben über das Religionsbekenntnis, um Kirchensteuerzahlungen zu berücksichtigen.
Im Bereich der Haushaltsführung des Bundes verarbeiten wir insbesondere folgende personenbezogenen Daten:
- persönliche Identifikations- und Kontaktinformationen
z.B. Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, bereichsspezifisches Personenkennzeichen, Geschäftspartnernummer, Steuernummer und Finanzamt, Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, Abgabenkonto-Nummer, Firmenbuch-Nummer - persönliche Kontaktinformationen von Rechtsvertretern und Kontaktpersonen
z.B. Name bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede, berufliche Anschrift, Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung und Vertretung erforderliche Informationen
- für das Vertragsverhältnis erforderliche Informationen
z.B. Rechnungsadresse, Lieferadresse, Betriebsstätten, Daten über Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand eines Geschäftes sind, Zahlungsgrund, Zahlungssperren, Bankverbindungen, Logistikinformationen, Statistikdaten wie Branche und Region, technische Organisationszuordnungen, Einzelzahlungsbeträge samt Bestandteilen, Zuschlägen bzw. Abzügen, Salden, Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch, Fälligkeits- bzw. Verzugsdaten, Konditionen, Mahn- und Klagsdaten, Zahlungs- und Verrechnungsgrund
Im Bereich der Kommunikation und IT-Koordination verarbeiten wir insbesondere folgende personenbezogenen Daten:
- Informationen von Einbringerinnen und Einbringern von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen, die im Wirkungsbereich des BMF eingebracht werden und einer Erledigung bedürfen
z.B. Name, Titel, Telefon- und Faxnummer, Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift, Geschäftszahl, Gegenstand, Beilagen (z. B. eingescannte Dokumente, Urkunden), Prozess (Aktenlauf), Vermerke und Notizen, Einsichtsbemerkungen, Erledigungstext - Informationen für die Client-, Benutzer- und Berechtigungsverwaltung
z.B. Name, Adress- und Kontaktdaten, wie Telefonnummern, Faxnummern, Adresse des Dienstgebers, Standort, zugeordnete Geräte, Fahrtenbucheinträge zu Dienstfahrzeugen, zugeordnete Verfahren, diverse Benutzerkennungen, Konfigurationsnummer, Zugriffsrechte und -beschränkungen, Protokoll- und Dokumentationsdaten - Informationen für das Netzwerkverwaltung
z.B. Informationen zum Systembenutzer, Kennung, Konfigurationsnummer, zugeteilte IP-Adresse, zugeteiltes Zertifikat für Authentifizierung, Protokoll- und Dokumentationsdaten - Information für das Zutrittsmanagement
z.B. Name, Personalnummer, Zutrittsrechte, Protokoll- und Dokumentationsdaten
Woher stammen die personenbezogenen Daten?
Die meisten personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, erheben wir direkt bei der betroffenen Person, wie z.B. im Rahmen von Steuer- und Zollverfahren oder im Zuge von Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus erheben wir personenbezogene Daten bei Dritten, insbesondere wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Dazu zählen insbesondere:
- Zentrales Melderegister, Zentrales Personenstandsregister, Gewerberegister, Unternehmensregister, Grundbuch, Bausparkasse, System der Haushaltsverrechnung, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Sozialversicherungsträger, Kammern, Datenverbund der Universitäten, Wirtschaftsdatenbanken, Versicherungsaufsicht, Europäische Kommission, Agrarmarkt Austria, Statistik Austria, COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH – COFAG oder steuerliche Vertreter
Außerdem erhalten wir abgabenrelevante Informationen von anderen Behörden oder im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs, insbesondere im Rahmen von Amts- und Rechtshilfeersuchen und des automatischen Informationsaustausches. In der Transparenzdatenbank erhalten wir Daten über erhaltene Leistungen, welche von den leistenden Stellen mitgeteilten werden bzw. hinsichtlich welcher die Möglichkeit zur Abfrage besteht. Zudem verarbeiten wir öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. aus Online- und Offline-Medien, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen.
An wen werden personenbezogene Daten weitergegeben?
Wir geben personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann weiter, wenn die Weitergabe bestimmter Daten gesetzlich vorgesehen ist, wie z.B. im Rahmen gesetzlicher Informationspflichten, unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen oder Sie der Weitergabe zugestimmt haben.
Eine Weitergabe erfolgt insbesondere an:
- vorgesehene Empfänger im Rahmen von Steuer-, Zoll- und Monopolverfahren sowie von Finanzstrafverfahren,
wie z.B. Abgabenbehörden des Bundes, Finanzstrafbehörden, Bundesfinanzgericht, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Europäischer Gerichtshof, Sicherheitsbehörden, Bezirksverwaltungsbehörden, ausländische Abgaben- und Strafverfolgungsbehörden (EU, OECD und USA), Europol, Eurojust, Europäische Kommission, Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten, zentrale Verbrauchsteuer-Verbindungsbüros bzw. Verbindungsstellen der Mitgliedstaaten, steuerliche Vertreter, Gewerbebehörden, Gemeinden, Arbeitsmarktservice, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Gebietskrankenkassen, Arbeitsinspektorat, Staatsarchiv, Versicherungsaufsicht, Statistik Austria, Stammzahlenregisterbehörde - vorgesehene Empfänger im Rahmen der Haushaltsführung des Bundes,
wie z.B. Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Adressaten gesetzlich vorgesehener Berichte, Organe der Haushaltsführung, Prüforgane (Rechnungshof, Buchhaltungsagentur des Bundes), BAWAG P.S.K., Österreichische Nationalbank, Finanzämter im Rahmen des Eilnachrichtenverfahrens, Gerichte, Finanzprokuratur und andere Rechtsvertreter, Förderstellen des Bundes, Sozialversicherungsträger, Stammzahlenregisterbehörde - vorgesehene abfrageberechtigte Stellen im Rahmen der Transparenzdatenbank,
wie z.B. Förderstellen des Bundes und der Länder - vorgesehene Auftragsverarbeiter,
wie z.B. die Bundesrechenzentrum GmbH und die Buchhaltungsagentur des Bundes
Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?
Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich solange, wie dies für die Erfüllung der jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Maßstab hierfür sind die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Verjährungsfristen.
Die Fristen für die Aufbewahrung bzw. Löschung ergeben sich aus den jeweiligen Rechtsvorschriften, wie z.B. aus der Bundesabgabenordnung, dem Finanzstrafgesetz, dem Bundeshaushaltsgesetz.
Gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung, z.B. Profiling?
Wir treffen rechtsverbindliche Entscheidungen auf Grundlage einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich nur dann, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, wie z.B. bei der automatisierten Arbeitnehmerveranlagung nach § 41 Einkommensteuergesetz 1988.
Was passiert beim Aufruf unserer Webseiten?
Beim Aufruf unserer Webseiten werden Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Aufrufs, Verbindungsinformationen (Zieladresse, aufgerufene Dateien, übertragene Datenmengen und Status) sowie Informationen zum Betriebssystem und Webbrowser für eine begrenzte Zeit in einer Protokolldatei gespeichert. Die Erfassung dieser Daten ist für den Betrieb der Webseiten zwingend erforderlich, insbesondere für die Gewährleistung der Stabilität und Sicherheit.
Wir setzen auf unsere Webseiten einen Webanalysedienst ein, wobei wir IP-Adressen unverzüglich anonymisieren. Die Analyse dient ausschließlich der Optimierung unseres Webangebotes.
Welchen Sicherheitsstandards unterliegt die Datenverarbeitung?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten mit höchster Sorgfalt und haben umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die geltenden Datenschutzvorschriften sowohl von allen verantwortlichen Stellen als auch von den von uns beauftragten Auftragsverarbeitern beachtet und eingehalten werden.
Dies betrifft insbesondere den Schutz von personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust oder Veränderung, unbefugter Offenlegung von bzw. unbefugtem Zugang zu personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet werden. Die Sicherheitsmaßnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und umfassen unter anderem den Einsatz moderner Sicherheitstechnologien und Verschlüsselungsverfahren, physischer Zutrittskontrollen und Vorkehrungen zur Abwehr von Angriffen.
Der Datenschutz und die Informationssicherheit hatten für uns bereits vor dem 25. Mai 2018 eine hohe Priorität. Aus diesem Grund haben wir schon im Jahr 2008 ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) implementiert, das nach dem internationalen Sicherheitsstandard ISO 27001 zertifiziert ist und jährlich überprüft wird. Damit waren wir das erste Bundesministerium in Europa, das eine solche Zertifizierung erlangt hat. Seit Dezember 2020 verfügen wir darüber hinaus als erste Organisation in Österreich über eine Zertifizierung unseres Datenschutz-Managementsystems (DSMS) nach dem internationalen Datenschutzstandard ISO 27701. Das ISMS und das DSMS sorgen unter anderem dafür, dass bestehende Risiken systematisch identifiziert, beurteilt und mittels geeigneter Maßnahmen behandelt werden. Es stellt darüber hinaus sicher, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert wird.
Datenschutzrechte
Die DSGVO und das DSG regeln auch die Datenschutzrechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Rechtsanspruch der betroffenen Person richtet sich gegen den Verantwortlichen, also gegen die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle.
Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Nach der DSGVO und dem DSG stehen Ihnen verschiedene Rechte zu, insbesondere:
- das Recht die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen, sofern die Verarbeitung durch uns auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt;
- das Recht auf Auskunft darüber, ob von uns Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und welchen Inhalt diese haben, sowie das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung und auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sowie etwaige Ausnahmen und Beschränkungen dieser Rechte ergeben sich aus den Artikeln 12 bis 22 DSGVO bzw. aus den §§ 42 bis 45 DSG sowie aus den Rechtsvorschriften, die der jeweiligen Datenverarbeitung zu Grunde liegen. Gemäß § 48f Bundesabgabenordnung (BAO) und § 57b Finanzstrafgesetz (FinStrG) besteht für personenbezogene Daten, die auf Grundlage der BAO oder des FinStrG verarbeitet werden und in einem Akt enthalten sind, das Recht auf Auskunft ausschließlich nach Maßgabe des § 90 BAO oder § 79 FinStrG (Akteneinsicht). Die Akteneinsicht gewährt Ihnen das Recht, die Einsicht und Abschriftnahme Ihrer Akten (Aktenteile) zu verlangen, deren Kenntnis zur Wahrung Ihrer Rechte und Erfüllung Ihrer Pflichten im Rahmen der Abgaben- und Finanzstrafverfahren erforderlich ist. Weitere spezifische datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. Beschränkungen ergeben sich insbesondere aus den §§ 48d bis 48i BAO und §§ 57c und 57d FinStrG.
In jenen Fällen, in denen gesetzliche Ausnahmen bzw. Beschränkungen dieser Rechte bestehen, dürfen wir Ihrem Antrag nicht bzw. nur eingeschränkt entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall den Grund für die Verweigerung bzw. Einschränkung mit.
Wie können Sie Ihren Antrag einbringen?
Sie können Ihren Antrag zur Geltendmachung Ihrer Datenschutzrechte bei der für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlichen Stelle auf folgende Arten einbringen:
- per Brief oder Fax
erforderlich dafür ist die Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Reisepass oder Personalausweis) - mittels FinanzOnline
in abgabenrechtlichen Angelegenheiten - persönlich
erforderlich dafür ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
Bitte verfassen Sie Ihren Antrag so konkret wie möglich. Nur so können wir diesen effizient und rasch bearbeiten. Beachten Sie auch, dass im Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung (BAO) in Auskunftsanträgen gemäß § 48f BAO zu präzisieren ist, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich das Auskunftsersuchen bezieht.
Soweit das Auskunftsbegehren personenbezogene Daten betrifft, die in einem Akt enthalten sind, ist gemäß § 48f Abs. 2 BAO das Akteneinsichtsverfahren der BAO maßgeblich. Auf elektronischem Weg ist die Antragstellung daher nur über FinanzOnline möglich. Auch für das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO ist in den Fällen des § 48g Abs. 1 BAO das Verfahren nach den Vorschriften der BAO durchzuführen.
Wir ersuchen Sie darüber hinaus um Verständnis dafür, dass wir in Zweifelsfällen weitere Angaben zu Ihrer Identität verlangen müssen. Dies dient ausschließlich dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und soll sicherstellen, dass nur Sie selbst Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten erhalten.
Wie lange dauert die Bearbeitung Ihres Antrags?
Wir werden Ihnen ehestmöglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags, die entsprechenden Informationen über die Maßnahmen zur Verfügung stellen.
Beachten Sie bitte, dass diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden kann, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität bzw. der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Wir informieren Sie aber jedenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags über eine etwaige Fristverlängerung und über die Gründe dafür.
Wie wird Ihr Antrag beantwortet?
Personenbezogene Daten sind Vertrauenssache. Da eine unverschlüsselte E-Mail leider nicht als sicher eingestuft werden kann und eher mit einer Postkarte als mit einem Brief vergleichbar ist, übermitteln wir die Beantwortung Ihres Antrags niemals per E-Mail. Sie erhalten die Beantwortung daher per Post (RSa) oder in steuerlichen Angelegenheiten gegebenenfalls mittels FinanzOnline Databox.
Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Sie?
Bei Fragen, Anregungen und Beschwerden in Datenschutzangelegenheiten steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte des BMF zur Verfügung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen Datenschutzvorschriften verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Kontaktdaten:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152 0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Web: www.dsb.gv.at
Wenn Sie der Auffassung sind, das Bundesfinanzgericht habe Sie in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten in ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung verletzt, können Sie beim Bundesfinanzgericht schriftlich oder mit Telefax Beschwerde erheben.
Kontaktdaten:
Bundesfinanzgericht
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
Telefon: +43 (0) 50250 577100
Telefax: +43 (0) 50250 5977100
Stand: 1. August 2024