Änderung des Bewertungsgesetzes 1955, des Bodenschätzungsgesetzes 1970 sowie des Grundsteuergesetzes 1955

Am 13. Juni 2024 wurde der Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden, als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.

Hauptgesichtspunkte

Das Verfahren zur Aktualisierung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (rollierendes Verfahren) für Stichtage ab 1. Jänner 2032 soll durch Anpassungen der betroffenen Gesetze präzisiert werden. Zu diesem Zweck sollen in einer eigenständigen Anlage die jeweiligen Parameter (Indizes) genauer definiert werden. Weiters soll die Aktualisierung der für die Bodenschätzung unterstellten klimatischen Verhältnisse, entsprechend den derzeitigen wissenschaftlichen Standards, in kürzeren Abständen aktualisiert werden.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 13. Juni 2024

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 27. Juni 2024 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 3. Juli 2024 in dritter Lesung angenommen

Einlagen Bundesrat: 4. Juli 2024

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 9. Juli 2024 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 10. Juli 2024, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 135/2024
Parlament