Progressionsabgeltungsgesetz 2025 – PrAG 2025

Am 12. September 2024 wurde der Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger und Dr. Mag. Jakob Schwarz beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 zum Gegenstand hat.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Die kalte Progression wurde in Österreich mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2023 abgeschafft. Seitdem wird den Menschen die jährlich aufgrund der Inflation entstehende steuerliche Mehrbelastung abgegolten. Die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge werden automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst. Darüber hinaus ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, einen Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels des Inflationsvolumens zu fassen.

Zur Abgeltung des verbleibenden Drittels werden mit dem PrAG 2025 folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Zusätzliche Entlastung aller Erwerbseinkommen
  • Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
  • Finanzielle Hilfe für einkommensschwache Haushalte mit Kindern

Maßnahmen

Mit dem PrAG 2025 werden im Speziellen die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger berücksichtigt sowie Familien mit Kindern, die nach wie vor mit den Auswirkungen der Teuerung zu kämpfen haben. Dazu wurden folgende wesentliche Maßnahmen beschlossen:

  • Anpassung der ersten fünf Tarifstufengrenzen
  • Anpassung der Absetzbeträge samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus
  • Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder
  • Anhebung und Attraktivierung des Kilometergeldes
  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
  • Einführung eines Kinderzuschlages für Kinder von Alleinverdienenden und Alleinerziehenden mit geringem Einkommen

Weitere bedeutende Maßnahmen des PrAG 2025:

  • Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge
  • Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen

Parlamentarisches Verfahren

Einlagen Nationalrat: 16. September 2024

Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 12. September 2024 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 18. September 2024 in dritter Lesung angenommen

Einlagen Bundesrat: 20. September 2024

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 1. Oktober 2024 mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 3. Oktober 2024, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 144/2024
Parlament