Start-Up-Förderungsgesetz

Am 26. Mai 2023 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Start-Up-Förderungsgesetz), in Begutachtung versendet. 

Die Begutachtung endete am 7. Juli 2023.

Die Regierungsvorlage des Start-Up-Förderungsgesetz wurde am 24. November 2023 in den Nationalrat eingebracht und von diesem am 14. Dezember 2023 beschlossen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in Verhandlung genommen und am 19. Dezember 2023 mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Das Plenum des Bundesrates hat das Start-Up-Förderungsgesetz am 20. Dezember 2023 beschlossen.

Im Start-Up-Förderungsgesetz sind wesentliche steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Förderung der Start-up Branche in Österreich enthalten.

Weiterführende Informationen:

BGBl I Nr. 200/2023

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung