Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023

Am 11. Oktober 2023 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Gebührengesetz 1957, das Privathochschulgesetz, das Fachhochschulgesetz und das IST-Austria-Gesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – GemRefG 2023), in Begutachtung versendet. 

Die Begutachtung endete am 25. Oktober 2023.

Die Regierungsvorlage des Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde am 24. November 2023 in den Nationalrat eingebracht und von diesem am 14. Dezember 2023 beschlossen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in Verhandlung genommen und am 19. Dezember 2023 mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Das Plenum des Bundesrates hat das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 am 20. Dezember 2023 beschlossen.

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 kommt es insbesondere zu einer Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke, unter anderem auf die Bereiche Sport, Bildung sowie Kunst- und Kultur. Zudem sind Verfahrenserleichterungen sowie Vereinfachungen und Missbrauchsschutz bei der Spendenbegünstigung vorgesehen.

Weiterführende Informationen:

BGBl I Nr. 188/2023

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung