Gebührenrichtlinien 2025

Die derzeit geltenden Gebührenrichtlinien 2019 (GebR 2019) wurden am 12. Februar 2019 veröffentlicht. Seither kam es zu mehreren Novellen der jeweils anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen und es wurde eine Vielzahl an Judikatur und Informationen veröffentlicht.

Mit den folgenden Dokumenten soll eine überarbeitete Neuveröffentlichung (GebR 2025) samt einer Entsprechungstabelle zu den Gebührenrichtlinien 2019, zur Begutachtung übermittelt werden. Außerdem sollen Entwürfe für neue Formulare (StuR 1 und 2) für Amtliche Befunde bei eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren in Begutachtung versendet werden, um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen.

Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen zu diesen Entwürfen bis spätestens Montag, 2. Dezember 2024 an folgendes E-Mail Postfach: post.iv-9@bmf.gv.at zu übermitteln.