Steuerreformgesetz 2015/16

Am 19. Mai 2015 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-
Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) in Begutachtung geschickt.

Die Begutachtungsfrist endete am 5. Juni 2015.

Die Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 2015/2016 wurde am 16. Juni 2015 im Ministerrat beschlossen.

Der Finanzausschuss des Nationalrates hat der Regierungsvorlage am 30. Juni 2015 samt einem dazu eingebrachten Abänderungsantrag mehrheitlich zugestimmt.

Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wurde am 7. Juli 2015 im Plenum des Nationalrates samt einem dazu eingebrachten Abänderungsantrag beschlossen.

Am 23. Juli 2015 hat der Bundesrat beschlossen gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiterführende Informationen:

Regierungsvorlage

 

Begutachtungsentwurf