Finanzstrafgesetznovelle 2014
Am 11. Juni 2014 wurde im Ministerrat die Regierungsvorlage für eine Novelle des Finanzstrafgesetzes beschlossen und für die weitere Behandlung dem Parlament übermittelt.
Die Regierungsvorlage wurde am 24. Juni 2014 im Finanzausschuss des Nationalrates unter Berücksichtung eines Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Der Gesetzesentwurf wurde am 8. Juli 2014 im Plenum des Nationalrates mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 24. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen die Finanzstrafgesetznovelle 2014 zu erheben.