Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Am 11. Dezember 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.

Die Regierungsvorlage wurde am

  • 21. Februar 2013 im Finanzausschuss des Nationalrates unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages
  • 27. Februar 2013 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages im Plenum des Nationalrates
  • 14. März 2013 im Plenum des Bundesrates

beschlossen.

Nationalrat

Inhalt des Abänderungsantrages:

  • Klarstellung beim Pendlerpauschale, dass kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte zusteht, wenn Familienheimfahrten als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. e erster und zweiter Teilstrich)
  • Klarstellung beim Pendlerpauschale, dass bei mehreren Arbeitsstätten maximal ein Pendlerpauschale im vollem Ausmaß zusteht, d.h. maximal drei Drittel möglich sind (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. e letzter Satz)
  • Einführung einer Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag bei laufenden Pensionseinkünften zwischen 19.930 und 25.000 Euro (§ 33 Abs. 6 Z 2) mit rückwirkendem Inkrafttreten ab 1. Jänner 2013 und Aufrollung in der Lohnverrechnung bis 30. September 2013 (§ 124b Z 245).
  • Text des Abänderungsantrages