Budgetbegleitgesetz 2012
Am 19. Oktober 2011 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein Bundesgesetz, mit dem zusätzlich mittel für das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Datenschutzgesetz 2000, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Außenhandelsgesetz 2011 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2012), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Das Budgetbegleitgesetz 2012 wurde am 3. November 2011 im Budgetausschuss behandelt. Die Regierungsvorlage wurde inklusive einen Abänderungsantrages zum Abgabenrechtlichen Teil mehrheitlich angenommen.
Bei der Behandlung im Plenum des Nationalrates am 15. November 2011 wurde ein Abänderungsantrag in zweiter Lesung eingebracht und das Budgetbegleitgesetz 2012 in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.
Am 29. November 2011 wurde das Budgetbegleitgesetz 2012 im Finanzausschuss und am 1. Dezember 2011 im Plenum des Bundesrates mehrheitlich beschlossen.