Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 - BBKG 2010
Am 24. August 2010 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 - BBKG 2010), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Im Finanzausschuss am 3. November 2010 wurde zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 ein Abänderungsantrag eingebracht. Die Regierungsvorlage wurde inklusive Abänderungsantrag mehrstimmig angenommen.
Bei der Behandlung im Plenum des Nationalrates am 18. November 2010 wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 mehrstimmig angenommen.
Die Beschlussfassung im Bundesrat erfolgte einstimmig am 2. Dezember 2010.