Konjunkturbelebungsgesetz 2008 - KBG 2008
Am 28. Oktober 2008 wurde im Finanzausschuss und im Plenum des Nationalrates ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 - KBG 2008) mehrheitlich beschlossen.
Am 30. Oktober 2008 wurde das Konjunkturbelebungsgesetz 2008 im Plenum des Bundesrates mehrheitlich angenommen