Änderung des Glücksspielgesetzes
Der Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird, wurde am 10. Juli 2008 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages im Plenum des Nationalrates und am 25. Juli 2008 im Plenum des Bundesrates einstimmig angenommen.
Die Änderungen wurden am 26. August 2008 im Bundesgesetzblatt mit BGBl. I Nr. 126/2008 veröffentlicht.