Gesetzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hochwasserkatastrophen des Sommers 2005
Am 28. September 2005 hat der Nationalrat die Regierungsvorlage betreffend Maßnahmen aufgrund der Hochwasserkatastrophen des Sommers 2005 inklusive des Bundesgesetzes, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung gewährt wird, beschlossen.
Die Beschlussfassung im Bundesrat erfolgte am 13. Oktober 2005.