Anwendung des Protokolls zur Abänderung des DBA-China (1. Jänner 2025) und DBA-Neuseeland (1. Oktober 2024 bzw. 1. Jänner 2025)
Am 21. Oktober 2024 teilte China mit, dass seitens China die für das In-Kraft-Treten des am 14. September 2023 in Wien unterzeichneten Protokolls zur Abänderung des DBA-China (BGBl. 679/1992) notwendigen gesetzlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen wurden. Da Österreich das Abänderungsprotokoll bereits Ende 2023 ratifiziert hatte, trat das Abänderungsprotokoll am 19. November 2024 in Kraft. Gemäß Artikel 13 findet das Protokoll auf Einkünfte Anwendung, die in einem Steuerjahr ab dem 1. Jänner 2025 bezogen werden.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt zeitnah. Der Abkommenstext kann auch auf der Webseite des Parlaments eingesehen werden: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (2196 d.B.) | Parlament Österreich.
Weiters trat am 29. August 2024 das zweite Protokoll zu dem am 21. September 2006 in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland in Kraft (BGBl. III Nr. 183/2024). Die Änderungen sind für Abzugsteuern seit 1. Oktober 2024 und für alle übrigen Steuern ab 1. Jänner 2025 für Österreich und ab 1. April 2025 für Neuseeland wirksam.