Informationen in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

SWIFT Sperre & Finanzamtszahlungen, Familienbeihilfe, Zoll und steuerrechtliche Themen

SWIFT-Sperre

Von der Einstellung des SWIFT Zahlungsverkehrs mit Russland sind auch eine österreichische und eine ungarische Niederlassung der Sberbank mit folgenden SWIFT Abkürzungen betroffen:

  • SABRATWW
  • MAVOHUHB

Sollten Sie bei Ihren Finanzamtszahlungen ein Konto bei einer dieser Niederlassungen angegeben haben, kann die Finanzverwaltung derzeit keine Überweisungen durchführen. Wir bitten daher Betroffene, ehestmöglich eine neue, gültige Kontoverbindung bekannt zu geben.

Das können Sie auf dem schnellsten Wege über Ihren FinanzOnline Zugang. Schriftlich übermitteln Sie Ihre neue Kontoverbindung bitte unter Angabe Ihres Namens, Adresse und Steuernummer an folgende Adresse:

Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien

Wichtig: Informationen auf elektronischem Weg via E-Mail können auf Grund des fehlenden eindeutigen Identifikationsnachweises nicht entgegengenommen werden!

Familienbeihilfe für aus der Ukraine Vertriebene

Personen, denen aufgrund der Vertriebenen-VO gemäß § 62 Abs. 1 Asylgesetz 2005 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zukommt, haben seit dem Inkrafttreten der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (BGBl. 135/2022) Anspruch für ihre Kinder, denen ebenfalls dieses Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde. Vertriebene begründen keinen Lebensmittelpunkt in Österreich, weshalb für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich eine Fiktion des Lebensmittelpunktes für die Erfüllung dieser Familienbeihilfe-Anspruchsvoraussetzung geschaffen wurde. 
Der Familienbeihilfenanspruch für aus der Ukraine vertriebene Personen besteht frühestens ab März 2022 und endet mit dem Tag der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts, spätestens jedoch im März 2024.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website des BKA

Zoll-Informationen

Steuerrechtliche Themen