Häufig gestellte Fragen zu den Terminvereinbarungen

Bitte ändern oder stornieren Sie einen Termin, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können. Sie machen damit die Zeit für eine andere Kundin oder einen anderen Kunden frei.

In der Terminbestätigung befindet sich ein Link zum Ändern oder zum Stornieren eines Termins. Falls Sie keine Terminbestätigung haben, können Sie den Termin auch über die Terminhotline unter 050 233 700 ändern oder stornieren.

Nein, die meisten Anliegen beim Finanzamt können entweder elektronisch oder telefonisch erledigt werden. Sie ersparen sich dadurch die Anreise- und Wartezeit.

  • Durchführung und Abgabe Ihrer Arbeitnehmerveranlagung: Rasch und unkompliziert online auf finanzonline.at. Die meisten Anliegen rund um die Familienbeihilfe können dort ebenso erledigt werden.
  • Gerne senden wir Ihnen kostenlos Broschüren und Formulare zu. Bestellungen unter bmf.gv.at/online-bestellung
  • Die meisten Anliegen können auch telefonisch gelöst werden. Nutzen Sie dazu unsere Telefonnummer 050 233 233 (Mo.-Do. 7.30-15.30 und Fr. 7.30 bis 12.00). Für technische Fragen rund um finanzonline.at steht Ihnen auch die Telefonnummer 050 233 790 zur Verfügung
  • Alle Informationen zu den Themen Arbeitnehmerveranlagung, Familienbonus Plus und sonstige Informationen zu steuerlichen Fragen finden Sie auf bmf.gv.at

Sollten Sie dennoch den persönlichen Kontakt im Finanzamt benötigen, ist eine vorhergehende Terminvereinbarung unbedingt notwendig. Sie sparen sich dadurch Zeit und wir können uns ausreichend Zeit für Sie nehmen!
Der Selbstbedienungsbereich ist selbstverständlich während der Öffnungszeiten auch ohne Termin zugänglich.

Bei den meisten Themen und Standorten bekommen Sie in der Regel bereits am nächsten Tag einen Termin. Bei manchen Themen benötigt das Finanzamt eine Vorlaufzeit, sodass der nächste Termin möglicherweise erst am übernächsten Tag möglich ist.

Wenn bereits sehr viele Termine gebucht wurden, kann es vorkommen, dass der nächste verfügbare Termin erst einige Tage später zur Verfügung steht. In diesem Fall ersuchen wir Sie um Ihr Verständnis.

Buchen Sie bitte das Thema „Sonstige Themen“ und geben Sie im Terminbuchungsformular Ihr Anliegen möglichst genau an. Sie helfen dem Finanzamt damit, sich auf den Termin vorzubereiten und damit den Aufwand auch für Sie kurz zu halten.

Wenn eine weitere Klärung notwendig ist oder Sie bestimmte Unterlagen mitnehmen müssen, werden Sie vom Finanzamt rechtzeitig vor dem Termin angerufen (korrekte Telefonnummer angeben!). Dieses Service hilft Ihnen wertvolle Zeit zu sparen.

Ja, bitte buchen Sie für jedes Anliegen einen eigenen Termin, da nur so ausreichend Zeit für Sie reserviert werden kann. Dies gilt auch dann, wenn Sie beispielsweise die NOVA für mehrere Fahrzeuge entrichten möchten.

In diesem Fall benötigen Sie eine Vollmacht. Im Terminbuchungsformular steht dazu eine eigene Option zur Verfügung.

Prinzipiell können Sie an jedem Standort einen Termin buchen. Der für Sie empfohlene Standort wird auf Grund der eigegebenen Postleitzahl Ihres Wohnortes bzw. der Betriebsstätte ermittelt und in der Standortliste an erster Stelle angezeigt.

Ja, wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, bekommen Sie eine Terminbestätigung zugesendet.

Bei manchen Themen wird eine vorläufige Terminbestätigung übermittelt. In diesem Fall wird das Finanzamt mit Ihnen Kontakt aufnehmen (z.B. zur Klärung des genauen Sachverhalts). Erhalten Sie vom Finanzamt keinen Anruf, können Sie selbstverständlich zum vereinbarten Termin kommen.

Alle erforderlichen Unterlagen werden beim Abschluss der Terminbuchung auf dem Bildschirm angezeigt bzw. Ihnen auch in der Terminbestätigung zugesendet.

Bitte nehmen Sie auch die Terminbestätigung zum Termin mit (gedruckt oder am Smartphone).

Dieses Service hilft Ihnen, Zeit zu sparen. Oft können Anliegen direkt am Telefon gelöst werden, sodass ein persönlicher Kontakt gar nicht notwendig ist. In manchen Fällen muss zuerst noch das genau Anliegen geklärt werden.

Die genaue Adresse wird beim Abschluss der Terminbuchung auf dem Bildschirm angezeigt bzw. Ihnen auch in der Terminbestätigung zugesendet.

Bei allen Finanzämtern ist das Infocenter gekennzeichnet, in welchem auch die Termine wahrgenommen werden. Bitte achten Sie jedenfalls auf die Beschilderung vor Ort.

Nein, bitte gehen Sie sofort zum Eingang und weisen Sie Ihre Terminbestätigung vor. Sie werden sofort eingelassen.

Ja, an den meisten Standorten gibt es einen ausgeschilderten Bereich, wo Sie warten können.

Nein, an jedem Standort gibt es einen Selbstbedienungsbereich, wo Formulare abgeholt werden können. Viele Formulare können allerdings auch heruntergeladen oder online bestellt werden, nutzen Sie dazu unser Bestellservice.

 

Nein, jedes Finanzamt verfügt über einen Postkasten, der rund um die Uhr zugänglich ist.

Die Selbstbedienungsbereiche sind wie folgt geöffnet:

  • Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt: Mo./Di. 7.30 bis 15.30, Mi./Fr. 7.30 bis 12.00 und Do. 7.30 bis 17.00
  • alle anderen Standorte: Mo./Di./Mi./Fr. 7.30 bis 12.00, Do. 7.30 bis 15.30

Die Abgabe von Schriftstücken und Formularen kann rund um die Uhr über den frei zugänglichen Postkasten erfolgen.