Brunner: Mehr Unterstützung für österreichische Exporteure und Investoren in der Ukraine 500 Mio. Euro für lebenswichtige Investitionen in der Ukraine
Seit mehr als 2 Jahren greift Russland die Ukraine an, was jedes Geschäft mit ukrainischen Unternehmen für österreichische Exporteure und Investoren höchst riskant macht. Das Finanzministerium und die OeKB haben daher mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 die Voraussetzung geschaffen, österreichische Exporte in die Ukraine zu unterstützen, die aufgrund der besonderen Risikosituation sonst nicht umsetzbar wären.
Umgesetzt wird die Unterstützung durch eine spezielle risikodotierte Ukraine-Fazilität, die das Finanzministerium bei der OeKB eingerichtet hat. Damit sollen in den nächsten 5 Jahren 500 Mio. Euro zur Deckung von Ukrainegeschäften bereitgestellt werden. Durch die Hebelung mit Mitteln internationaler Finanzierungsinstitutionen könnten sogar bis zu 1 Mrd. Euro möglich werden. Für Neugeschäfte sind ca. 100 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen. Damit werden auch österreichischen Exporteuren Chancen beim Wiederaufbau der Ukraine ermöglicht.
Finanzminister Magnus Brunner: „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt zu schwerstem menschlichen Leid und bringt auch massive Probleme für das ukrainische Wirtschaftsleben mit sich. Von unserer Exportunterstützung profitiert neben der heimischen Wirtschaft vor allem die ukrainische Bevölkerung und Wirtschaft, da wir aktiv zum Wiederaufbau des Landes beitragen.“
Im bisher bestehenden und bewährten Ausfuhrförderungsverfahren werden vom Finanzministerium über die Abwicklungsstelle Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) bereits Exportgeschäfte im Umfang von 3-5 Mio. Euro in der Ukraine mit Zahlungszielen bis zu 3 Jahren ermöglicht. Damit werden insbesondere traditionelle Geschäftsbeziehungen weiterhin aufrechterhalten. Aufgrund der besonderen Risikosituation sind darüberhinausgehende Geschäfte im Rahmen des normalen Ausfuhrförderungsverfahrens nicht umsetzbar.
Im äußerst schwierigen Umfeld ist aus Risikogründen eine Deckung für Geschäfte in annektierten und umkämpften Gebieten weiterhin ausgeschlossen.
Nachdem die Mittel begrenzt sind und eine breite Risikostreuung auch hinsichtlich der unterstützten Sektoren erreicht werden soll, werden im ersten Schritt kleinere bis mittlere Geschäfte im öffentlichen Sektor auf Basis einer Staatsgarantie möglich. „Damit ermöglichen wir Investitionen, die für die Ukraine lebenswichtig sind. Dazu zählen u.a. die Versorgung mit Trinkwasser und Wärme, die Sicherstellung und der Wiederaufbau des Transportsektors mit Straßen, Brücken und Eisenbahninfrastruktur oder auch Liefergeschäfte und Beteiligungen wie beispielsweise gemeinsame Werkstätten für Busse, Straßenbahnen und Züge,“ so Brunner.
Projektanträge unter der Ukraine-Fazilität können ab Mitte Mai 2024 bei der OeKB gestellt werden.