Zollamt Österreich rettet dutzende Welpen und Kätzchen aus dem illegalen Tierhandel Welpenschmuggel-Bilanz 2023: 92 Hunde und 26 Katzen durch Zöllnerinnen und Zöllner aus dem Besitz von Schmugglern befreit
Im vergangenen Jahr befreiten die Beamtinnen und Beamten des Zollamts Österreich insgesamt 92 Hunde und 26 Katzen aus den Händen von Schmugglern. Der Großteil der Tiere wurde bei mobilen Kontrollen aufgegriffen. Meist handelt es sich bei den geschmuggelten Tieren um viel zu junge Welpen und um Katzenbabys.
„Immenses Tierleid in Kauf zu nehmen, um daraus Profit zu schlagen, zeugt von einer besonderen Verantwortungslosigkeit gegenüber schutzlosen Lebewesen. Diese Fälle beweisen auf erschreckende Art, wie wichtig die Arbeit der heimischen Zollbeamtinnen und -beamten nicht nur zum Schutz von uns Menschen, sondern auch für Tiere ist. Ich bin stolz, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kampf gegen Tierschmuggel so wichtige Arbeit leisten, um Tierleid zu verhindern“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Während im Jahr 2022 90 aufgegriffene Hunde sowie 19 aufgegriffene Katzen verzeichnet wurde, stieg diese Zahl im Jahr 2023 auf 92 Hunde sowie 26 Katzen.
Auch hinsichtlich der Schmuggelwege zeichnet sich ein klarer Trend ab: Mit 102 Aufgriffen im Straßenverkehr im Jahr 2022 sowie 114 Aufgriffen in 2023 ebendort lässt sich eine deutliche Tendenz zum Transport via PKW und LKW erkennen. Im Gegensatz dazu wurden im Flugreiseverkehr 2022 5 Fälle bzw. 2023 drei Fälle aufgedeckt.
Auffällig ist, dass in 97 Fällen im Jahr 2022 bzw. in 110 Fällen im Jahr 2023 ein kommerzieller Nutzen Anlass des Schmuggels war. Für den „privaten Gebrauch“ waren es 2022 nur 12 Fälle, 2023 sogar nur 8 Fälle. Dabei wurden auch gefälschte bzw. unrichtige Dokumente oder ein falscher Impfstatus vorgelegt. Damit täuschen die Schmuggler nicht nur die Behörden sowie Käuferinnen und Käufer, sondern schaden damit den Tieren und riskieren die Ausbreitung von Krankheiten.
Großteil der Aufgriffe bei mobilen Zollkontrollen
Der überwiegende Teil der Tiere wurde im Rahmen von mobilen Kontrollen des Zolls aufgegriffen und stammt meist aus dem südosteuropäischen Raum. Häufig sind es Jungtiere, die geschmuggelt werden.
Bei Tieren aus Drittländern muss der grenztierärztliche Dienst beigezogen werden, sonst der Amtstierarzt, wenn die erforderlichen Veterinärdokumente nicht vorliegen oder das Tier nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. Damit soll gewährleistet werden, dass die Tiere gesund sind und erforderliche Schutzimpfungen, insbesondere gegen Tollwut, durchgeführt wurden.
Die weiteren Maßnahmen erfolgen auf Anweisung des Grenztierarztes oder Amtstierarztes, der entweder eine Zurückweisung in den Einfuhrstaat, die Quarantäne oder die Abnahme verfügt. In den Fällen der Abnahme werden die Tiere in eine Tierschutzeinrichtung gebracht, wo die Tiere versorgt, untersucht und gegebenenfalls geimpft und gechipt werden. Dies ist vor allem bei sehr jungen Tieren ein Thema, die noch zu jung für Impfungen sind. Die weitere Behandlung bzw. Abgabe der Tiere erfolgt dann durch die Tierschutzeinrichtung.
Hohen Geldstrafen für die Täterinnen und Täter
Handelt es sich um Schmuggel von Tieren aus dem Drittland, werden Eingangsabgaben fällig. Liegt ein Schmuggel nach dem Finanzstrafgesetz vor, wird dieser mit einem Betrag bis zum Doppelten des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Liegt darüber hinaus ein Verstoß gegen das Tierseuchenrecht oder die veterinärbehördliche Einfuhrverordnung vor, sind diese gemäß Tierseuchengesetz als Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen von bis zu 4.360 Euro strafbar.
Delikte gegen das Tiertransportegesetz werden außerdem mit 400 Euro bis 5.000 Euro und im Wiederholungsfall mit bis zu 7.500 Euro geahndet. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen. In Summe können also rasch sehr hohe Strafen zusammenkommen.