Brunner: Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Eigenheim ist wichtiger Entlastungsschritt für junge Familien Finanzausschuss beschließt Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr

Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum auf den Weg gebracht, um besonders junge Menschen und Familien zu unterstützen. Heute hat der Finanzausschuss des Parlaments diese Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Die Gebühr entfällt künftig bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro.

Finanzminister Magnus Brunner: „Das Baupaket der Bundesregierung verfolgt mehrere Ziele. Neben der Unterstützung der Baukonjunktur soll damit mehr und erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden. Der heutige Beschluss im Finanzausschuss ist ein wichtiger Schritt, um die Bildung eines Eigenheims für junge Menschen und Familien zu unterstützen. In Zeiten gestiegener Zinsen und hoher Baukosten sorgen wir durch die Abschaffung der Nebengebühren für eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro.“

Im Detail wird mit dem Beschluss geregelt, dass die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr bei einem entgeltlichen Erwerb von Wohneigentum mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro von der Entrichtung der Eintragungsgebühren ins Grundbuch befreit wird. Insgesamt können so bis zu 11.500 Euro an Entlastung für Eigenheimerwerb gewährleistet werden.  

Beträge, die die Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro übersteigen, aber unter 2 Mio. Euro liegen, unterliegen den regulären Gebühren. Wenn die Bemessungsgrundlage zwei Millionen Euro übersteigt, entfällt die gesamte Gebührenbefreiung. Die Regelung gilt für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangen des Eintragungsantrags ab 01. Juli 2024 und bis spätestens 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht. Damit ist die Maßnahme auf 2 Jahre befristet.