Razzia bei Salzburger Musikfest: Finanzpolizei deckt zahlreiche Betrugsfälle auf Strafen in Höhe von 45.000 Euro beantragt
Ende April kontrollierten Finanzpolizei und Polizei mehrere Betriebe im Rahmen eines Musikfestes in der Stadt Salzburg. Nun liegt die Bilanz vor: Bei 45 kontrollierten Beschäftigten wurden insgesamt 28 Verfehlungen festgestellt. Den betroffenen Unternehmen blühen Strafen in Höhe von rund 45.000 Euro.
„Steuer- und Abgabenbetrug auf Kosten der ehrlichen Unternehmen und der Allgemeinheit ist nicht zu tolerieren. Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung geht konsequent dagegen vor und setzt mit Schwerpunktaktionen wie dieser auch ein Zeichen mit präventivem Charakter: Betrug zahlt sich nicht aus!“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Den Stein ins Rollen brachten mehrere Hinweise, die im Vorfeld bei der Finanzpolizei eingingen, wonach bei dem Musikfest zahlreiche Vorschriften missachtet werden. Daher plante die Finanzpolizei in Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion und dem Stadtpolizeikommando Salzburg eine Schwerpunktkontrolle bei der Veranstaltung.
Bei dem Musikfest, das durch ein ausländisches Unternehmen veranstaltet wurde, traten mehrere Künstler aus dem Ausland auf. Durch den Veranstalter wurden diverse Subunternehmen, hauptsächlich aus den Bereichen Gastronomie, Catering und Security, beauftragt und eingesetzt.
Die Ergebnisse der Kontrolle bestätigten den ursprünglich gehegten Verdacht, dass es viele Betriebe nicht allzu genau mit dem Gesetz nahmen: 45 Beschäftigte wurden kontrolliert und dabei 28 Verwaltungsübertretungen festgestellt. In zwölf Fällen lagen Verstöße gegen das ASVG vor, neun Mal nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, vier Mal wurden Übertretungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie drei Mal nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt. Die Finanzpolizei entdeckte zudem auch Verstöße gegen Bestimmungen nach der Bundesabgabenordnung und Finanzordnungswidrigkeiten nach dem Finanzstrafgesetz. Die Polizei stellte zusätzlich zwei Übertretungen des Fremdenpolizeigesetzes fest.
Nach der Kontrolle brachte die Finanzpolizei entsprechende Strafanträge und Anzeigen bei den zuständigen Behörden ein, deren beantragte Strafsummen sich auf ca. 45.000 Euro belaufen.