Finanzpolizeikontrollen bei Donauinselfest und AC/DC: Steuerrückstände in Höhe von 440.000 Euro eingetrieben
Am vergangenen Wochenende führte die Finanzpolizei gezielte Kontrollaktionen bei den zwei größten Events in Wien durch: dem Donauinselfest und dem Konzert der Rockband AC/DC im Ernst-Happel-Stadion. Dabei deckten die Beamtinnen und Beamten mehrere Verstöße auf.
„Unsere kontinuierlichen Bemühungen zur Überwachung von Großveranstaltungen sind von entscheidender Bedeutung, um ein gerechtes Arbeitsumfeld für jede und jeden zu fördern. Denn damit verhindern wir Arbeitsausbeutung, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetze respektiert werden, was letztlich allen Bürgern zugutekommt und den fairen Wettbewerb unterstützt“, betont Finanzminister Magnus Brunner.
Umfassende Kontrollen beim Donauinselfest – Bedienstete nicht angemeldet
Vom 21. bis zum 23. Juni stand das Donauinselfest im Mittelpunkt der Überwachungsaktivitäten. 374 Dienstnehmer, die in den Bereichen Security, Reinigung und Gastronomie tätig waren, wurden eingehend geprüft. Während bei der eingesetzten Security, wo es seitens des Veranstalters rigorose Vorgaben und Auflagen sowie ein IT-unterstütztes Kontrollsystem gab, keine Verstöße festgestellt werden konnten, deckten die 33 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten vor Ort bei anderen Betrieben, die nicht im „strengen“ Blickfeld des Veranstalters waren, eine Reihe von Vergehen auf, darunter keine oder verspätete Anmeldungen von Bediensteten beim Krankenversicherungsträger und das Fehlen der notwendigen arbeitsmarktbehördlichen Dokumente, die zur Arbeitsaufnahme in Österreich berechtigen.
Insgesamt stellte die Finanzpolizei 17 Verstöße nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), zwei nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSD-BG), zwei nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), und drei Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz fest.
Außerdem wurde eine Übertretung der Gewerbeordnung festgestellt. Auch bei Gastronomie-Betrieben wurden Mängel bei der Einhaltung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht festgestellt. Als Reaktion darauf leiteten die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten finanzstrafrechtliche Verfahren ein. Zusätzlich wurden vor Ort Steuerrückstände in der Gesamthöhe von rund 379.000 Euro an Bar- und Forderungspfändungen eingetrieben.
Aus Sicht der Finanzpolizei wäre es daher wünschenswert, wenn für künftige Veranstaltungen die Vorgaben und das Kontrollsystem an alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer ausgeweitet wird.
Detaillierte Überprüfung beim AC/DC-Konzert – Konstruktion mit Subunternehmen und Scheinunternehmen aufgedeckt
Parallel dazu führte die Finanzpolizei gemeinsam mit dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge und dem Finanzamt für Großbetriebe am 23. Juni intensive Kontrollen beim AC/DC-Konzert im Ernst-Happel-Stadion durch. Bei der Veranstaltung waren 820 Security-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 450 Gastronomieangestellte mit 175 Registrierkassen im Einsatz. Die 32 anwesenden Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten kontrollierten den Security-Bereich, der von einem Hauptauftragnehmer verwaltet und an 11 Subunternehmen weitergegeben wurde. Entgegen der vertraglichen Vereinbarung wurden sieben weitere Sub-Subunternehmen identifiziert, die ohne Wissen des Hauptauftragnehmers tätig waren.
Die Finanzpolizei kontrollierte insgesamt 164 Securitymitarbeiterinnen und Securitymitarbeiter bei den zehn Check-Ins und stichprobenartig im Stadion während des Konzertes. Verstöße nach dem ASVG und AuslBG konnten vorwiegend bei den Firmen in der dritten Subebene festgestellt werden, darüber hinaus wurden Unregelmäßigkeiten bei den Arbeitszeitaufzeichnungen festgestellt.
Konkret waren zwölf der kontrollierten Securitymitarbeiterinnen und –mitarbeiter nicht angemeldet, ein weiterer verfügte über keine arbeitsmarktrechtgültigen Papiere. Da es sich beim Securitypersonal großteils um fallweise Beschäftigte und nicht um Stammpersonal der Firmen handelt, kann erst nach Meldung der Beitragsgrundlagen im Nachhinein überprüft werden, ob die kontrollierten Personen tatsächlich ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet sind.
Aufgrund vollstreckbarer Rückstände bei einer Firma in der dritten Subebene führten die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten Exekutionsmaßnahmen durch, wobei 54.000 Euro direkt auf das Abgabenkonto überwiesen wurden. Bei einer der Firmen in der dritten Subebene handelte es sich um ein bereits rechtskräftiges Scheinunternehmen.