3 Jahre SOKO Scheinunternehmen im BMF: Seit August 2021 wurden 455 Scheinunternehmern identifiziert und gesperrt SOKO ermittelt aktuell in 6 Netzwerkfällen gegen 150 Personen
Das Finanzministerium geht seit 1. August 2021 mit der SOKO Scheinunternehmen gegen kriminelle Tätergruppen vor, die in organisierter Form mit Scheinunternehmen massiven Sozialbetrug begehen. Dabei vermeiden betrügende Betriebe mittels Scheinunternehmen die Anmeldung von Arbeitskräften bei der ÖGK, um Lohn- und Lohnnebenkosten zu hinterziehen. Der so angerichtete Schaden wird – basierend auf Geldwäschemitteilungen durch die A-FIU (Financial Intelligence Unit) an das ZIZ (Zentrum internationale Zusammenarbeit – auf rund 800 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Die Arbeit der SOKO führte seit 2021 zur Identifikation und Sperre von 455 Scheinunternehmen, die auch auf der Webseite des Finanzministeriums veröffentlicht werden.
„Die Mehrheit der Unternehmen hält sich an die Regeln. Umso wichtiger ist es, dass wir gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen. Sozialbetrug verzerrt nicht nur den Wettbewerb, sondern trifft auch alle hart arbeitenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die letztendlich den angerichteten Schaden tragen müssen. Mit der SOKO Scheinunternehmen haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt, um gegen die Betrüger erfolgreich vorzugehen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Behördenübergreifende Verfolgung der Täterinnen und Täter mittels SOKO
In der SOKO sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Finanzstrafsachen, Steuerfahndung, Finanzpolizei sowie der Zentralstelle für internationale Zusammenarbeit zusammen mit Bediensteten des Finanzamts Österreich und des Finanzamts für Großbetriebe eng vernetzt, um Sozialbetrug aufzudecken und zu bekämpfen. Zudem wird mit Vertretern des BKA, Staatsanwaltschaften, der Finanzmarktaufsicht sowie mit ausländischen Behörden der Betrugsbekämpfung kooperiert, sodass eine Verfolgung der Täter über die Grenzen hinaus garantiert ist. Die „SOKO Scheinunternehmen“ wurde im August 2021 gegründet und besteht aus acht ständigen Mitgliedern unter der organisatorischen Leitung eines Betrugsbekämpfungsexperten und eines operativen Leiters der Finanzstrafbehörde.
Derzeit werden sechs Netzwerkfälle – das sind Fälle mit besonderer finanzstrafrechtlicher Energie – die sich über das gesamte Bundesgebiet und auch über die Staatsgrenzen hinaus erstrecken, bearbeitet. Pro Netzwerkfall sind bis zu 80 verbundene Unternehmen involviert, die ein betrügerisches steuerliches Verhalten an den Tag legen. Das Schadensvolumen dieser 6 Fälle liegt nach bisherigen Ermittlungen bei mindestens 11 Mio. Euro, kann aktuell aber noch nicht abschließend beziffert werden. Verdächtigt werden derzeit ca. 150 Personen und die damit verbundenen Unternehmen, die vorwiegend aus der Baubranche, Personalbereitstellungsfirmen und von Reinigungsdiensten stammen. Erschwerend für eine Strafverfolgung ist der Umstand, dass sich die Verdächtigen häufig ins Ausland absetzen. Neben den finanzstrafrechtlichen Delikten werden dabei häufig auch noch andere strafrechtlich relevante Taten aufgedeckt, wie beispielsweise Betrug oder Drogendelikte.
Sobald ein Scheinunternehmen identifiziert wird, erfolgt die Veröffentlichung auf der Webseite des Finanzministeriums in der Liste der Scheinunternehmen. Gleichzeitig werden Prüfungsmaßnahmen gesetzt, die bis zur Löschung des Unternehmens im Firmenbuch führen. Damit werden andere Unternehmen davor geschützt, mit einem Scheinunternehmen unwissentlich zusammenzuarbeiten.
Neues Betrugsbekämpfungsgesetz erhöht Schlagkraft der Ermittler
Dank Änderungen im kürzlich beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetz, das am 1. September 2024 in Kraft tritt, wird die SOKO künftig noch effizienter arbeiten können. So wird beispielsweise die Finanzstrafbehörde ermächtigt, bei der Vortäuschung von Geschäftsvorgängen, Verschleierung des wahren Gehalts oder Verfälschung von Belegen Geldstrafen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zu verhängen. Darüber hinaus wurde im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz auch eine neue wichtige Befugnis für die Finanzpolizei geschaffen, um Bankkonten von Scheinunternehmen und Konten, auf die Gelder der Scheinunternehmen transferiert werden, kurzfristig einzufrieren. Mit dieser Maßnahme soll der Geldfluss der organisierten Wirtschaftskriminalität unterbunden und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen werden, die Gelder im und für das Abgabenverfahren sicherzustellen.
„Durch das rasche Einschreiten des Amtes für Betrugsbekämpfung zusammen mit den Abgabenbehörden sowie den neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten, können kriminelle Tätergruppen nun noch effektiver verfolgt werden“, bilanziert Finanzminister Brunner.
Link zur Liste der Scheinunternehmen auf der Webseite des Finanzministeriums: https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/